Fahrrad geklaut was passiert?
Wurde mit einem geklautem Fahrrad angehalten und das Rad wurde beschlagnahmt. Bin 18 Jahre alt und habe keine Vorstrafen. Kommt die Tat ins Führungszeugnis? Oder was sind die Folgen
2 Antworten
Du hast Diebstahl begangen. Jetzt geht die Sache zur Staatsanwaltschaft. Wenn du verurteilt wirst, kommt eine Geldstrafe ab 90 Tagessätzen oder eine Vorstrafe in das Führungszeugnis. Aber jede Tat kommt auf jeden Fall in das Bundeszentralregister. Und wenn du dann irgendwo ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen musst, dann weiß man, dass du ein Dieb bist.
ein erweitertes Führungszeugnis
Ein erweitertes Führungszeugnis hat damit ja mal gar nichts zu tun. Im erweiterten stehen, im Gegensatz zu normalen Führungszeugnissen, zusätzlich Sexualdelikte.
Du hast Diebstahl begangen.
Wenn das Fahrrad zusätzlich mit einem Schloss gesichert war, handelt es sich um einen besonders schweren Fall des Diebstahls.
Aber jede Tat kommt auf jeden Fall in das Bundeszentralregister
Nein, nur solche wo Verurteilungen ausgesprochen werden.
Und wenn du dann irgendwo ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen musst, dann weiß man, dass du ein Dieb bist.
Das erweiterte Führungszeugnis wird benötigt, um Eignung nach § 72 a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch, wenn eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen, nachzuweisen.
Da spielt ein Diebstahl keine Rolle, sondern da wird eher Wert auf z. B. Missbrauchs- oder Sexualstraftaten gelegt.
Du wirst eine Anzeige wegen Diebstahl bekommen. Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, wird nun entschieden, ob man dich nach Jugend-oder Erwachsenenstrafrecht bestraft. Wenn du dann noch nach Jugendstrafrecht bestraft wirst, bekommst du ein paar Sozialstunden oder bekommst ausnahmsweise eine Verwarnung.
Die Strafen sind ja echt viel zu Milde. Ich finde Diebe müssten härter bestraft werden.