Strafe für Parken im abs. Halteverbot in der Probezeit?
Guten Morgen,
ich habe gestern meinen Freund von der Arbeit abholen wollen und hab mich demnach an die Seite gestellt, wo aber ein Schild stand fürs absolute Halteverbot. Ein Herr vom Ordnungsamt hat ein Foto von Kennzeichen etc. gemacht und kam dann vorne zu mir und bat mich wegzufahren, da ich im absoluten Halteverbot stehe. Daraufhin bin ich natürlich weggefahren. Er hat mir keinen Zettel oder so etwas gegeben, was ja normal in der Scheibe hängt.
Muss ich trotz alledem mit einem Brief vom Ordnungsamt rechnen? Wenn ja, welche Strafe kommt auf mich in der Probezeit zu?
Ich bedanke mich für die Antworten.
Liebe Grüße
5 Antworten
Da der Herr vom Ordnungsamt zu dir kam und dich gebeten hat das Auto wegzufahren sollte kein Brief zu erwarten sein. Sollte dennoch ein Brief kommen, wird die Strafe "nur" ein Ordnungsgeld bis zu 35€ sein, auf deine Probezeit hat dies keine Auswirkung, da das Parken im Halteverbot lediglich ein B-Verstoß ist.
Es kann sein das da noch was kommt. Ich denke aber nicht.
Wenn was kommt, zahlst Du ein Bußgeld für Parken im absoluten Halteverbot. 20 €. Deine Probezeit ist dabei unerheblich.
Wenn noch was kommt ist das nur eine Ermahnung, Bussgeld gibts nicht.
Da du auf seine Aufforderung hin weggefahren bist, wird da nichts mehr folgen. Ansonsten würde das etwa 30-35EUR kosten. Mit der Probezeit hat das im übrigen nichts zu tun.
Ein Herr vom Ordnungsamt hat ein Foto von Kennzeichen etc. gemacht und kam dann vorne zu mir und bat mich wegzufahren, da ich im absoluten Halteverbot stehe.
Bist Du sicher, dass Du mit einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes geprochen hast?
Ansonsten .... dürfte es ein überschaubares Bußgeld geben, was keinen Einfluss auf die Probezeit hätte :
https://www.bussgeldkatalog.org/halteverbot/#bussgeldtabelle
Er hatte mal Ordnungsamt auf dem T-Shirt stehen und hatte ein Gerät dabei, in dem er alles vermerkt hatte.