Strafe bei Illegaer Party.

5 Antworten

Tja, 1990 in Ostberlin war das gang und gäbe - aber mit locker vierstelligen Gästezahlen und viel Alkoholverkauf. Da liefen die besten Raves in irgendwelchen Ruinen mitten in der Stadt, die seit dem Krieg leerstanden, und die Volkspolizei schaute zu, weil sie gar nicht wusste, ob und wie sie dagegen vorgehen sollte. Techno war eine Undergroundbewegung, von der die meisten Deutschen damals noch nie gehört hatten. Das waren mit die schönsten Nächte meines Lebens.

Mit dem Einigungsvertrag war das dann schlagartig vorbei. :(

Du riskierst eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Unterlassungklagen und Schadenersatzforderungen wegen aller Schäden, die die Gäste anrichten und wegen des eventuell nötigen Polizeieinsatzes.

Wenn du das Risiko eingehen willst: Viel Glück! Spaß werdet ihr sicher haben!

Kommt drauf an... Hausfriedensbruch auf jeden Fall und wet weiss was noch dazu kommt, ist ja schliesslich Staatsgelände und da gleich ne Party mit vielen Leuten zu feiern... Wenn da was passiert seid ihr am A

Du musst (wenn überhaupt) nur mit einer Strafe rechnen, wenn du als Veranstalter zu identifizieren bist. Sorg dafür, dass das nicht der Fall ist und es gibt keine Probleme. Mies ist nur, wenn das DJ-Equipment beschlagnahmt wird, da solltet ihr halt aufpassen.


Assenzio 
Beitragsersteller
 29.07.2013, 22:41

Ok Danke euch allen... ja sind mehr oder weniger alle die Veranstalter und das Eq gehört auch allen....

Danke Xiauio

schöner Name !

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es gibt kein grundstück in der republik das keinem gehört auch wenn es verlassen aussieht.die folge bei sowas wenn sich einer stört ist immer hausfriedensbruch,sachbeschädigung,einbruch wie auch immer

Wenn du das Ding durchziehst, sag Bescheid wie es gelaufen ist, wäre bestimmt ne fette Party ^^