Strafbarkeit?
Hallo
Im voraus ich frage für meine Freundin sie traut sich nicht.
So ich nenne meine Freundin die anonym bleiben will jetzt einfach mal Lia, also Lia hat mit einer Person die wir jetzt einfach mal Lena nennen über eine dating app Kontakt aufgenommen, und die beiden haben Nummern ausgetauscht sie haben über WhatsApp weiter geschrieben. Lena hat Lia gefragt ob sie Nudes will, Lia meinte nichts ahnend nagut ja. Sie bekam welche, natürlich hat Lena dann auch welche von lia verlangt. Lia wollte aber keine SCHICKEN, sie hat dann fake bilder(NUDES) GESCHICKT. Das hat Lena sehr schnell bemerkt und hat sie angemeckert. Lena hat als Strafe ihre nummer an einen jungen man (Lenas Kumpel) weiter geben, und der mann ich nenne ihn jetzt Luis hat lia geschrieben. Das fande lia nicht so toll, und hat Lena dann drauf angesprochen, sie meinte darauf hin Pech. Dann hat Lena Lia damit erpresst das sie Lias Nummer der Polizei geben würde, wenn sie nicht ein echtes bild von ihr bekommt. Lia hat sehr große angst, und hat den kontakt BLOCKIERT. Lena schrieb ihr dann per SMS das sie ihre nummer jetzt an die Polizei gibt und sie dann großen Ärger haben WIRD.
Da Lena ihre Eltern sehr streng sind und Lia es ihren Eltern somit nicht erzählen kann, braucht sie einen Rat was sie machen kann.
Braucht sie Angst haben hat sie etwas versprochen sie hat große Angst also bitte antwortet schnell
Danke im voraus
LG Mimi
7 Antworten
Hai,
Lena ist volljährig und Lia ist 15 auch wenn es zu jung ist für ne dating app 🙈habe ich ihr aber gesagt.
Damit hat sich die liebe Lena der Verbreitung pornographischer Inhalte an Minderjährige gemäß Paragraph 184, Absatz 1, Nummer 1 StGB strafbar gemacht - natürlich nur, wenn die Nudes tatsächlich pornographischer Natur waren, wovon ich aber bedingt jugendlichem Sprachgebrauch ausgehe.
An ihrer Stelle würde ich also nichts den Strafverfolgungsbehörden melden, denn ansonsten sitzt sie demnächst vor einer Anklageschrift.
Aber abgesehen davon würde die ominöse Lena sowieso nichts machen. Sie versucht nur Angst zu machen.
Lia hingegen sollte sich beruhigen und von mir aus die liebe Lena eben an den von mir erwähnten Paragraphen erinnern.
Danke im voraus
Nichts zu danken!
Das Mädchen „Lena“ kann nichts machen, auch wenn sie die Nummer hat. Es ist Lias Entscheidung ob sie ein Bild gibt oder nicht. Sie kann nicht gezwungen werden also nix polizei
Nein, muss sie nicht. Es ist nichts strafbares vorgefallen. Das einzige, was denkbar wäre ist eine mögliche versuchte Nötigung - die Aussagen "schick mir oder ich gehe zur Polizei" könnte für die Anzeigeerstatterin nach hinten losgehen.
Umgekehrt ist nichts strafbewehrtes vorgefallen - die Polizei wird sich das also nicht mal anhören.
Davon abgesehen ist sie eh nicht zur Polizei gelaufen. Mal ehrlich, den Aufwand macht ja keiner.
Ach so, das weitergeben der Nummer an den Freund könnte strafbar sein, da bin ich mir aber nicht sicher.
Alles Gut. Da kommt nix. Warum wieso, muss ich jetzt nicht wirklich ergründen.
Das ist relativ unlogisch. Sie erpresst jemanden erstmal mit etwas strafbaren, jemanden erpressen ist strafbar, nacktbilder sind strafbar und auch das verlangen danach ist strafbar wenn man es nicht will. Auch nummern ohne Einverständnis weiterzugeben ist strafbar, die Polizei wird eher mit lena n wörtchen reden. Einfach überall blocken und das hat sich erledigt, sollte was passieren hat sie den ärger am hut, chatd ambesten nicht löschen als beweis.