Stimmt es, dass wenn man mit einer 4 Vorzensiert ist und eine 6 in der Abschlussprüfung hat, automatisch ne 5 bekommt?

4 Antworten

Bei uns in Nds ist es so, von die Vorzensur z.B. eine 4 ist und man die Arbeit zwei Zensuren schlechter schreibt, eine 5 als Abschlußnote bekommt. Schreibt man eine Zensur schlechter, also in diesem Fall eine 5 , bleibt es bei der Note 4.
Schreibst man die Arbeit sogar 2 Zensuren besser als die Vornote, also in diesem Fall eine 2, bokommt man als Abschlussnote eine 3.


adabei  20.06.2015, 08:56

In Bayern ist es umgekehrt. Wenn sich die Vornote und die Prüfungsnote sich um eine Stufe unterscheiden, dann gibt die Prüfungsnote den Ausschlag.

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Das ist richtig. Wenn sich aus Vornote und Prüfungsnote eine glatte Zahl ergibt, dann steht diese Note fest. (4+6):2 = 5 / Eine mündliche Prüfung ist in diesem Fall ausgeschlossen, zumindest in Bayern.

Vornote und Prüfungsnote sind normalerweise gleichwertig. Ist der Endschnitt allerdings -,5, dann überwiegt die Prüfungsnote.

Also Vornote 4 / Prüfungsnote 5 > Endnote 5. In diesem Fall hat man dann aber noch die Möglichkeit, sich ins Mündliche zu melden.

Vornote 5 / Prüfungsnote 4 > Endnote 4. (keine mündliche Prüfung nötig)

Vornote 4 / Prüfungsnote 6 > Endnote 5 (keine mündliche Prüfung möglich, da eine glatte Note)

So viel ich weiß addiert man die Noten und dividiert das mit der Anzahl der Noten z.b. 4+5=9geteilt durch 2=4,5 als Note wäre dass eine 5

du rechnest einfach deine vornote 4×2+1×6 das ergebniss durch 3 und du hast deine Note. 


adabei  20.06.2015, 08:49

Wieso kommst du auf die Idee, dass die Vornote doppelt zählt?

Sie sind genau gleichwertig. Ist der Endschnitt allerdings -,5, dann überwiegt die Prüfungsnote.

Also Vornote 4 / Prüfungsnote 5 > Endnote 5. In diesem Fall hat man dann aber noch die Möglichkeit, sich ins Mündliche zu melden.

Vornote 5 / Prüfungsnote 4 > Endnote 4. (keine mündliche Prüfung nötig)

Vornote 4 / Prüfungsnote 6 > Endnote 5 (keine mündliche Prüfung möglich, da eine glatte Note)

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