Stimmt es, dass das Selbstbestimmungsgesetz Geschlechterquoten ad absurdum führt?
Paragraph 7: „Wenn für die Besetzung von Gremien oder Organen durch Gesetz eine Mindestanzahl oder ein Mindestanteil an Mitgliedern weiblichen und männlichen Geschlechts ist, so ist das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht der Mitglieder zum Zeitpunkt der Besetzung maßgeblich.“
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4 Antworten
Niemand ändert seinen Geschlechtseintrag nur um die Chancen bei einer Bewerbung zu erhöhen.
Und wir alle wissen das es die Chancen auch ganz sicher nicht erhöht. Denn wenn sich Laura Müller auf den Job bewirbt, zum Vorstellungsgespräch aber ein Mann erscheint hat dieser bestimmt keine besseren Chancen als wenn er sich als Sebastian Müller beworben hätte.
Naja, der behinderte Mensch bleibt trotzdem bei gleicher Qualifikation vorzuziehen, egal welches Geschlecht.
Ja, das stimmt. Allerdings weiß ich nicht ob ich dies gut oder Schlecht finden soll.