Geschlechtsänderung auf Dokument?

4 Antworten

Hallo,

ich halte es mal ganz knapp, weil es doch ein komplexes Thema ist

Aktuell laufen Vornamens- und Personenstandsänderungen für trans* Personen noch über das „Transsexuellengesetz“ (TSG). Ein Verfahren nach TSG bedeutet, dass u. a. zwei psychologische Gutachten von zwei Sachverständigen angefertigt werden müssen. Ein Verfahren nach TSG dauert durchschnittlich 9 Monate, mit durchschnittlichen Kosten von 1.900€ (Prozesskostenhilfe kann ggf. zugestanden werden). In diesen Gutachten geht es zentral um folgende Fragen:

a) besteht seit mindestens drei Jahren der innere Zwang als "das andere Geschlecht zu leben" und b) sich dies voraussichtlich nicht mehr ändern wird.

Anhand dieser Fragen sollte man eher vermeiden Ausdrücke wie "temporär" oder "ausprobieren" zu nutzen, falls man bei einem Gutachter sitzt. Eine temporäre Änderung ist eigentlich nicht vorgesehen. Nach aktueller Gesetzeslage müsste man, sollte man die Änderung rückgängig machen wollen, den erneuten Weg über das TSG gehen.

In Deutschland wird aber seit einiger Zeit über das sogenannte "Selbstbestimmungsgesetz" diskutiert. Dieses würde den Aufwand erheblich reduzieren. Künftig wäre, zumindest nach Gesetzesentwurf, eine vergleichsweise einfache Änderung bei deinem zuständigen Amtsgericht möglich - keine Gutachten, kein ewiges Verfahren. Im Gesetzesentwurf ist auch vorgesehen, dass diese Änderung nach 12 Monaten wieder, auch vergleichsweise simpel, wieder rückgewandelt werden kann. Wann und ob das Gesetz kommt ist nicht absehbar. Für mich persönlich gilt da eher: ich glaub’s erst, wenn’s da ist.

Für dich würde mir vielleicht folgendes zum ausprobieren einfallen: der DGTI Ergänzungsausweis. Vergleichsweise niedrigschwellig zu erhalten. Schau mal rein:

https://dgti.org/2021/09/05/der-ergaenzungsausweis-der-dgti-e-v/

Und im folgenden noch was zum TSG, zum selber nachlesen:

https://www.regenbogenportal.de/infoartikel/vornamen-und-geschlechtseintrag-aendern-per-transsexuelle

Alles Gute!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

andreaselatak 
Beitragsersteller
 22.05.2023, 15:10

Vielen vielen Dank dir! Ich fange sofort an.

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KarlKlammer  22.05.2023, 15:31
Künftig wäre, zumindest nach Gesetzesentwurf, eine vergleichsweise einfache Änderung bei deinem zuständigen Amtsgericht möglich - keine Gutachten, kein ewiges Verfahren. Im Gesetzesentwurf ist auch vorgesehen, dass diese Änderung nach 12 Monaten wieder, auch vergleichsweise simpel, wieder rückgewandelt werden kann...

Laut dem Referentenentwurf der vom Bundesjustizministerium veröffentlich wurde (Stand 08.05.2023) sind entsperchende Erklärungen beim Standesamt abzugeben. Ein gerichtliches Verfahren entfällt. (Abs. 1 § 2)

Satz 1 § 4 lautet:

Die Änderung des Geschlechtseintrags oder der Vornamen wird erst drei Monate nach der Erklärung gemäß § 2 im Personenstandsregister eingetragen und wirksam.

Das ist keine Ewigkeit, aber auch alles andere als unverzüglich.

Die zwölfmonatige Sperrfrist (Abs. 1 § 5) in Kombination mit der dreimonatigen Karenzzeit aus § 4 bedeutet dann effektiv 15 Monate zwischen einer ersten und zweiten Änderung.

Quelle:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--224546

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Eine temporäre Änderung gibt es nicht.


KarlKlammer  22.05.2023, 12:17

Fast ein Jahr nachdem der von dir verlinkte Artikel verfasst wurde, gibt es allerdings nur einen Referentenentwurf zum sogenannten"Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag". Ob das Gesetz überhaupt kommen wird, bzw. wann es ggf. kommen wird, weiß niemand so recht.

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Warum fragst du nicht da, wo man das ändern könnte, auf dem zuständigen Amt? Standesamt.