Steuererklärung getrennt lebendes Ehepaar?
Situation:
Ehefrau StKl 5 und Ehemann StKl 3 leben seit 2018 getrennt und sollen für 2022 + 2023 eine Steuererklärung abgeben. (Beide Kinder sind zu der Zeit Volljährig ü22, keine Schule)
Offizielle Trennung würde 30.08.2023 gemeldet, Klassen wurden aber erst am 1.1.2024 geändert.
Wie soll man Vorgehen? Zusammenveranlagung oder getrennt?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/FordPrefect/1444744080_nmmslarge.jpg?v=1444744080000)
Für beide Veranlagungsjahre sind aufgrund der Steuerklassenwahl zwingend EStEn abzugeben, und für beide Veranlagungsjahre ist die Möglichkeit der Zusammenveranlagung rechtlich dann gegeben, wenn mindestens eine Zeitlang gemeinsam gelebt wurde (das geht aus der Fragestellung nicht so hervor). Was sich im Endeffekt besser rechnet, kann niemand hier bestimmen, dazu müssen die Steuererklärungen einfach erstellt werden. Eine Was-wäre-wenn-Rechnung kann jedes mir bekannte Steuerprogramm.
Allerdings:
Jeder der Eheleute kann separat die Einzelveranlagung wählen, eine Zustimmungspflicht des Partners hierfür gibt es nicht. Jedoch ist zu bedenken, dass derjenige, welcher sich durch die Einzelveranlagung besser stellt, dem Partner zivilrechtlich ausgleichspflichtig wird. Falls möglich, sollten beide Partner mMn in diesem Fall gemeinschaftlich einen StB beauftragen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/siola55/1521230575336_nmmslarge__63_21_370_370_46d286926b55b554ed04244a0c8f96dc.jpg?v=1521230575000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/siola55/1521230575336_nmmslarge__63_21_370_370_46d286926b55b554ed04244a0c8f96dc.jpg?v=1521230575000)
Dann wäre aber 3/5 die falsche Lohnst.klassenwahl gewesen - deshalb diese hohe Nachzahlung!?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/FordPrefect/1444744080_nmmslarge.jpg?v=1444744080000)
Das ist bei sv-pflichtigen Beschäftigungen ohne zusätzliche Gewinneinkünfte kaum darstellbar. Hattet ihr die Steuerklassen falsch gewählt?
Nichtsdestotrotz ist der Aufforderung Folge zu leisten. Das kommt aber auch nicht überraschend, sondern per Ankündigung. Wenn hier eine entsprechende Aufforderung des FA vorliegt, dann ist es wohl eine Schätzung - und daran seid ihr dann selbst schuld.
Die möchten das Geld sofort haben, obwohl ich im Monat nicht einmal die Hälfte der geschuldeten Summe verdiene.. Wie kann ich die noch um eine Ratenzahlung bitten? Die Bank gibt kein Kredit wegen Schufa..
Stkl 3&5 war schon seit der Hochzeit so, da wir nur seit 2018 in getrennten Wohnungen-aber verheiratet leben wurde das nicht geändert.,
![](https://images.gutefrage.net/media/user/siola55/1521230575336_nmmslarge__63_21_370_370_46d286926b55b554ed04244a0c8f96dc.jpg?v=1521230575000)
Wurde aber damals ja von euch beantragt - automatisch gibt es bei Heirat beide 4 (entspricht der 1 beim Single!) - die 3/5 gibt es nur auf Antrag...
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn ihr bereits seit 2018 dauernd getrennt sind ist keine zusamenveranlagung mehr möglich. Sprecht mit einem Steuerberater da ihr auch für die vorjahre noch eine abgeben müsst. damit sich die Nachzahlung in Grenzen hält beantragt realteilung nach § 10 Abs 1a estg. Es wurde doch bestimmt unterhalt gezahlt?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/FordPrefect/1444744080_nmmslarge.jpg?v=1444744080000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Deswegen soll er zum Steuerberater. Wenn getrennt auch dauernd getrennt i.s. des estg heißt haben die ein problem
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anTTraXX/1709827570161_nmmslarge__0_0_600_600_4fee819298c8c930db80f1e6a5281d67.png?v=1709827570000)
also Einzelveranlagung? Kann man dafür auch das Mantelbogen (ESt 1 A) Formular benutzen?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anTTraXX/1709827570161_nmmslarge__0_0_600_600_4fee819298c8c930db80f1e6a5281d67.png?v=1709827570000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anTTraXX/1709827570161_nmmslarge__0_0_600_600_4fee819298c8c930db80f1e6a5281d67.png?v=1709827570000)
Die Frage stellt sich seit 2019 nicht mehr, denn das ist das erste Jahr in den ihr sowieso eigentlich nur Einzelveranlagung hätte durchführen lassen dürfen Punkt es ist für die Betrachtung nämlich nicht wichtig ob ihr geschieden seid sondern ob ihr dauernd getrennt lebend seid.
Daher ist für die entsprechenden Jahre eine Einzelveranlagung durchzuführen
Kann dann eine Nachzahlung erfordert werden? wenn ja, wieso? die Scheidung ging erst am 08.2023 offiziell los
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anTTraXX/1709827570161_nmmslarge__0_0_600_600_4fee819298c8c930db80f1e6a5281d67.png?v=1709827570000)
Wenn tatsächlich in Steuerklasse 3 angerechnet wurde ist eine Nachzahlung durchaus möglich
welche Steuerklassen hätten die den sein sollen? Waren ja noch verheiratet bis 2023, nur eben getrennte Wohnung..
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anTTraXX/1709827570161_nmmslarge__0_0_600_600_4fee819298c8c930db80f1e6a5281d67.png?v=1709827570000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn ihr schon seit 2018 dauernd getrennt lebt, muss eine getrennte Veranlagung ab 2019 erfolgen . Die offizielle Trennung war ja schon 2018, das hättet ihr melden müssen. Mit der Scheidung hat das nichts zu tun. Die Trennung ist entscheidend, das hättet ihr melden müssen.
Die Erklärung der beiden soll am Montag abgegeben werden da sonst Kontopfändung droht.. die 5000€ möchten die auch sofort ohne wenn und aber