Steuer zahlen aber verdienst unter 520€?
Ich hab 2 Tage lang gearbeitet und gemerkt das mir der Beruf doch nicht so gefällt und hab dann einen Aufhebungsvertrag vereinbart. Ich wurde trotzdem bezahlt für die zwei Tage und der Betrag lag unter 350€. Komischerweise muss ich aber knappe 100€ abgeben als ,,gesetzliche Abzüge‘‘ so stehts in meiner lohnabrechnung. Verdienste unter 520€ sind doch steuerfrei oder wo ist der Haken?
3 Antworten
Meistens zahlt der Arbeitgeber die Steuern bei Minijobs. Der 538-Euro-Minijob (bis 2023: 520-Euro-Minijob) kann mit zwei Prozent versteuert werden. Diese sogenannte Pauschsteuer fließt an die Minijob-Zentrale. Kurzfristige Minijobs werden nach der individuellen Lohnsteuerklasse oder pauschal mit 25 Prozent versteuert.
Du machst am ende des jahres deine steuererklärung, dann bekommst deine Steuern zurück. Der Staat oder gar der Arbeitgeber weiss ansonsten nicht, ob du vielleicht im selben Monat z.B. 4000 Euro über Pferdewetten und Topflappenverkauf einnimmst. Darum werden steuern immer erstmal abgezogen. Weiter ist die abgabe an die rentenversicherung bei sehr kleinem verdienst auch sehr hoch. 100€ klingt schon richtig.
Man muss immer Steuern zahlen. Ausser Studenten. Da kommt man in 50% der Fälle drum herum.
Du wurdest richtig verarscht. Ich will noch respektvoll sein. Im echten Leben kriegst du dein Mund nicht auf. Der Beruf war nichts für mich Branche gewechselt
Bei einem Vollzeitjob wird das Gehalt auf den Vollen Monat hochgerechnet und dann wieder Anteilig auf die Tage runtergebrochen, die du dort gearbeitet hast. Wenn dein Voller Lohn also Lohnsteuerpflichtig ist, dann ist das auch anteilig bei den einzelnen Tagen so.
Wenn du den Verdienst auf den ganzen Monat hochrechnest bist du weit über der Minijob-Grenze.
Das ist nämlich genau das, was der AG tun muss bei der Berechnung
es war kein Minijobs sondern eine Vollzeit stelle. Also weil ich kurzfristig dort war muss ich steuern zahlen?