Steuer: Honorare in der EÜR?
Moin,
vorhin hatte ich eine ähnliche Frage gepostet. Nun formuliere ich die Frage nach den klugen Kommentare eines/r Nutzers/in nochmal anders:
Wo in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung meiner Steuererklärung gebe ich Honorare (Vorträge; Fachartikel) an? Dafür habe ich ja keinen Betrieb und quasi keine Betriebsausgaben. Die muss ich ja am Ende des Jahres versteuern. Danke!
1 Antwort
EÜRs machen doch nur Gewerbetreibende/Freiberufler ...
Die Einnahmenüberschussrechnung beziehungsweise Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist eine vereinfachte gesetzlich vorgegebene Gewinnermittlungsmethode. Der Gewinn wird dabei als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnet. Wikipedia
Dann brauchst du auch keine EÜR, sondern musst nur in die Anlage SO "Sonstige Einkünfte" eintragen.
https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/was-sind-nebeneinkuenfte.html
Im Zweifelsfall einfach dein Finanzamt anrufen und genau nachfragen, die müssen dir Auskunft erteilen.
Also, ich bin angestellt. Und dann habe ich für ein Wochenend-Seminar eben 800 Euro bekommen. Oder mal für einen Fachartikel 200. Dann muss ich bei der Steuererklärung die 1000 Euro doch angeben in der EÜR. Wo denn? Ist ja keine Einnahme eines umsatzsteuerbefreiten Kleinunternehmers, oder?