Sterbehilfe in der Schweiz, bedingungen?

3 Antworten

Hier mal ein Auszug aus dem Wikipedia Artikel für Exit:


Freitodbegleitung

EXIT leistet eine Freitodbegleitung nur für Vereinsmitglieder, die mindestens 18 Jahre alt und Schweizer Bürger oder in der Schweiz wohnhaft sein müssen – im Unterschied zu anderen Organisationen wie z. B. Dignitas, die auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit eine Mitgliedschaft ermöglichen. Die Nennung von Exit im Zusammenhang mit dem sogenannten „Sterbetourismus“ ist daher nicht richtig[10].

Nach eigenen Angaben erfolgen jährlich ca. 2000 Anfragen zu Freitodbegleitungen. Es gelten für eine Gewährung fünf Bedingungen:


Die sterbewillige Person

-„versteht, was sie tut (Urteilsfähigkeit);

-handelt nicht aus dem Affekt (Wohlerwogenheit);

-hegt einen dauerhaften Sterbewunsch (Konstanz);

-wird von Dritten nicht beeinflusst (Autonomie) und

-führt den Suizid eigenhändig aus (Handlungsfähigkeit)“[11].


Die genaue Prüfung dieser Fakten und ggf. dann eine Freitodbegleitung wird durch einen Personenkreis realisiert (angegeben sind „über 30 Personen“), der über die notwendige Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und die entsprechenden Kompetenzen verfügt (einjährige Schulung und laufende Weiterbildung, viele Personen aus sozialen oder medizinischen Berufen)[12]. Nach ausführlicher Prüfung (mehrere Gespräche, auch mit behandelnden Ärzten und Angehörigen) werden ca. 500 Wünsche auf Freitodbegleitung bewilligt, 350 erfolgen effektiv.[9] Für die Entscheidung bleibt die Selbstbestimmung der sterbewilligen Person während des gesamten Zeitraumes oberstes Prinzip. Nach Bewilligung (genauer Bereitschaft von EXIT, die Person zu begleiten) kann der Zeitpunkt von der sterbewilligen Person dann vergleichsweise kurzfristig jederzeit bestimmt werden. Bei nur 2 % der Personen findet die Freitodbegleitung ausserhalb der eigenen Wohnung statt, 98 % tun dies im eigenen Bett, auch im Beisein von Familie oder Freunden.[1] Neben der sehr wichtigen sozialen und emotionalen Aspekte einer Freitodbegleitung geht es auch darum, im Falle der Realisierung des Wunsches auf Freitod eine solche Methode und einen solchen Ablauf wählen zu können, die zuverlässig sind, keine anderen Menschen gefährden und keine zusätzlichen Schädigungen durch Fehlschläge bewirken, welche die Lebensqualität dann noch weiter einschränken[1].

Es wird aufgrund der vorliegenden Erfahrungen auch davon ausgegangen, dass das gewährte Angebot der Freitodbegleitung nicht immer sofort zu seiner Realisierung genutzt wird: „Die Gewissheit, im Notfall jederzeit einen Ausweg zu haben, lässt mehr als die Hälfte der ursprünglich Interessierten ihr Leiden bis zum natürlichen Tod weiter ertragen.“[13]

Tja dann gehst DU mal auf die Webseiten von Exit oder Dignitas und da kannst Du alles genau nachlesen!!

Du musst auf jeden Fall mal schweizer Staatsangehörigkeit haben, und länger Zeit dort eohnen.


uelmo2  13.10.2015, 18:06

Das trifft nur bei der Sterbehilfeorganisation Exit zu, bei Dignitas ist es auch als Ausländer möglich.

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Paulbad  13.10.2015, 20:20

Chill mal

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