Stellagen im Trockenraum / Fahrräder
Hallo,
ich wohne seit über 40 Jahren in einem 4-Familienhaus (4 Mietparteien). Über Jahre hinweg habe ich geschwiegen, aber irgendwann ist auch meine Geduld am Ende. Ein Mieter benimmt sich, als würde ihm das Haus allein gehören und baut fleißig in allen Räumen eigene Regale, um Werkzeug, Reifen usw. abzulegen. Zur Zeit hat er im Trockenraum, welcher zu den Gemeinschaftsräumen gehört, ein 1,80 m hohes Regal mit einer Raumtiefe von 0,60 m gebaut und mit allen möglichen Gartengeräten befüllt und vor dem Regal stehen die Räder von ihm und seiner Frau. Dadurch verringert sich die Breite des Trockenraums von 2,40 m auf 1,40 m.
Gibt es irgendwo eine allg. Hausordnung oder Text / Urteil, aus dem die Benutzbarkeit von Trockenräumen klar definiert ist. Jetzt baut er ein weiteres Regal in unserer Gemeinschaftswaschküche.
Vielen Dank für Antworten
6 Antworten
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Trockenraum heißt, dass hier Wäsche zu trocknen ist und nichts Anderes. Demzufolge erfolgt hier eine zweckentfremdete unzulässige Nutzung durch einen Mieter. Also: Zeige den Zustand dem Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben als Mangel an und fordere ihn auf, diesen zu beseitigen, da du (und zwei weitere Mieter) nun erheblich in der Nutzung beeinträchtigt seid. Kündige gleichzeitig Mietminderung an,solang bis der Mangel beseitigt ist. Ab Info des Vermieters, also seiner Kenntnis, kann gemindert werden Bruttomiete). Ich gehe davon aus, dass im MV der Trockenraum zur Nutzung mit erwähnt ist. Minderung max. 5% der Bruttomiete.
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Schreib dem Vermieter einen Brief in dem du die Mißstände und das Verhalten des Mieters erläuterst und bitte (mit Fristsetzung) um Abhilfe!
Nachdem du aber jahrelang das Verhalten deines Nachbarn hingenommen hast, wirst du dich vermutlich fragen lassen müssen, warum du dich nicht früher beschwert hast!
Trotzdem solltest du darauf bestehen, daß der Mieter die Gemeinschaftsräume gemäß ihrer Bestimmung nutzt und keine eigenen Einbauten vornimmt. Das kann er in seiner Wohnung tun!
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Gemeinschaftsräume gehören prinzipiell der Gemeinschaft. Ohne Zustimmung aller Parteien darf an den gemeinschaftlichen Räumen auch nichts verändert werden, was nur einer einzelnen Partei zu Gute kommt. Sprich in Fahrradkellern dürfen nur Fahrräder abgestellt werden, in Waschräumen nur Waschmaschinen oder Trockner. Die Individuelle Nutzung einzelner Räume oder gar Umbauten dieser bedarf der Zustimmung des Hauseigentümers oder aber aller Parteien
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klar, gibt es allgemeine hausordnungen, wo drin steht, das gemeinschaftsräume nicht zum lagern von sachen genutzt werden dürfen.
bei meiner schwester hat die baugesellschaft einen begehung neulich gemacht.
sprech deinen vermieter an.
ich dneke das wort brandschutzverordnung dürfte auch helfen
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Warum hast du so lange nix gesagt? Sprich ihn freundlich an und erkläre ihm den Sinn von Gemeinschaftsflächen. Wenn er das dann nicht abbauen will, rede mit dem Vermieter..