Statt 25 Einheiten lediglich 1 Einheit geliefert, was nun?

1 Antwort

Hat man dir die Bestellung denn so bestätigt wie du sie gerne haben willst? Dann würde ich noch mal reklamieren und auf Vertragserfüllung bestehen. Manchmal liefern die aber auch nicht so große Mengen an Endkunden aus.


MFischer112 
Beitragsersteller
 21.04.2025, 19:24

Hallo, es waren Kerzen, also es wären 16 x 25 Stück gewesen, eine durchaus bestellbare Menge. Habe ich in der Weihnachtszeit öffters mal bestellt, daher hatte ich mich so über das Schnäppchen gefreut und bin von einem Abverkauf ausgegangen. Und ja, in der Bestellbestätigung waren die Bilder der 25 Kerzen-Packung zu sehen und auch die Beschreibung lautete "Kerzen" und "je Kerze 8 Stunden Brenndauer"

RinaSol  21.04.2025, 19:28
@MFischer112

Ja dann musst du einfach reklamieren. Ich hoffe du hast noch nicht bezahlt. Dann kannst du dies als Druckmittel verwenden.

MFischer112 
Beitragsersteller
 21.04.2025, 19:32
@RinaSol

Ich hatte sie ja bezahlt, Ware bekommen, aber halt nicht die Quantität, die ich bestellt habe, sondern nur 1 x pro Artikel. Geld hab ich zurück, möchte aber die Ware. Deswegen habe ich ja bestellt.

RinaSol  21.04.2025, 19:36
@MFischer112

Ja gut bringt ja aber nichts wenn sie dir nicht liefern können was du willst. Du müsstest jetzt mit einem Anwalt dagegen vorgehen. Aber das würde die Einsparung zunichte machen.

Anscheinend ist dir ja jetzt auch keinen Schaden entstanden so dass ich es einfach darauf beruhen lassen würde. Wäre so meine Vorgehensweise.

MFischer112 
Beitragsersteller
 21.04.2025, 19:38
@RinaSol

mich interessiert die Rechtslage, ob ich da eine Chance habe. Dann würde ich es durchziehen. Komme mir ziemlich veräppelt vor. Wenn es klar war, das es nur ein Artikel statt 25 Artikel pro Einheit ist, warum wurde es dann verschickt?

RinaSol  21.04.2025, 19:40
@MFischer112

Also die Rechtslage ist glaube ich so dass du ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages abgibst. Der Händler bestätigt dir gegenüber den Kaufvertrag entweder durch Lieferung der bestellten Ware oder durch Zusendung einer Bestätigung.

Ich glaube wenn der Händler dir abweichend was liefert ohne dass er vorher den Kaufvertrag bestätigt hat ist das ein Angebot auf Abschluss eines neuen Kaufvertrages. Aber so rechtssicher bin ich jetzt auch nicht und das ist ja auch keine Rechtsberatung.

Wenn du es also genau und verbindlich wissen willst musst du dich an einen Anwalt wenden