Statt 25 Einheiten lediglich 1 Einheit geliefert, was nun?
Hallo,
ich habe bei einem Online Shop ein tolles Angebot gefunden und direkt zugeschlagen. Dort wurden von dem Artikel 25 Stück in einer Verpackungseinheit angeboten, sowohl auf den Artikelfotos als auch in der Beschreibung. Ich habe von den acht (8) so angebotenen Artikeln je 2 x 25 Stück gekauft, bezahlt und auch die Bestellbestätigung bekommen.
Geliefert wurde per DHL je nur 2 x 1 Stück von allen, also 16 Artikel statt 400 Artikel.
Per Email habe ich mich an den Online Shop gewandt und dort auf die Erfüllung des Kaufvertrages bestanden. Als Antwort kam zurück, das man mir eine Rücksendeetikett schickt und den Kaufpreis erstattet oder mit eine Rabattierung anbietet und ich die Ware behalte. Doch auch dann wäre die Ware für 1 Einheit noch viel teurer als bei anderen Onlinehändlern, deshalb habe ich abgelehnt und auf die Lieferung mit einer Fristsetzung bestanden.
Statt der gewünschten Lieferung kam nach einer Woche eine Rückerstattung des Einkaufspreises incl. Versandkosten und eine nette Mail mit der Bitte um Verständnis und dem Zusatz "Selbstverständlich dürfen Sie die gelieferte Ware behalten".
Ich finde dieses Verhalten echt ärgerlich, denn ich hatte mich sehr über dieses Schnäppchen gefreut und frage mich nun, ob sich ein Gang zum Anwalt lohnt?
M. Fischer
1 Antwort
Hat man dir die Bestellung denn so bestätigt wie du sie gerne haben willst? Dann würde ich noch mal reklamieren und auf Vertragserfüllung bestehen. Manchmal liefern die aber auch nicht so große Mengen an Endkunden aus.
Ja dann musst du einfach reklamieren. Ich hoffe du hast noch nicht bezahlt. Dann kannst du dies als Druckmittel verwenden.
Ich hatte sie ja bezahlt, Ware bekommen, aber halt nicht die Quantität, die ich bestellt habe, sondern nur 1 x pro Artikel. Geld hab ich zurück, möchte aber die Ware. Deswegen habe ich ja bestellt.
Ja gut bringt ja aber nichts wenn sie dir nicht liefern können was du willst. Du müsstest jetzt mit einem Anwalt dagegen vorgehen. Aber das würde die Einsparung zunichte machen.
Anscheinend ist dir ja jetzt auch keinen Schaden entstanden so dass ich es einfach darauf beruhen lassen würde. Wäre so meine Vorgehensweise.
mich interessiert die Rechtslage, ob ich da eine Chance habe. Dann würde ich es durchziehen. Komme mir ziemlich veräppelt vor. Wenn es klar war, das es nur ein Artikel statt 25 Artikel pro Einheit ist, warum wurde es dann verschickt?
Also die Rechtslage ist glaube ich so dass du ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages abgibst. Der Händler bestätigt dir gegenüber den Kaufvertrag entweder durch Lieferung der bestellten Ware oder durch Zusendung einer Bestätigung.
Ich glaube wenn der Händler dir abweichend was liefert ohne dass er vorher den Kaufvertrag bestätigt hat ist das ein Angebot auf Abschluss eines neuen Kaufvertrages. Aber so rechtssicher bin ich jetzt auch nicht und das ist ja auch keine Rechtsberatung.
Wenn du es also genau und verbindlich wissen willst musst du dich an einen Anwalt wenden
Hallo, es waren Kerzen, also es wären 16 x 25 Stück gewesen, eine durchaus bestellbare Menge. Habe ich in der Weihnachtszeit öffters mal bestellt, daher hatte ich mich so über das Schnäppchen gefreut und bin von einem Abverkauf ausgegangen. Und ja, in der Bestellbestätigung waren die Bilder der 25 Kerzen-Packung zu sehen und auch die Beschreibung lautete "Kerzen" und "je Kerze 8 Stunden Brenndauer"