Stalking zum Teil falsche Angaben des Datums gemacht?
Eine Ex Typ Affäre mit dem ich was hatte (mein Nachbar) hat mich nach zwei Monaten stalking und nerven an ihm bei der Polizei angezeigt. Diese hat bei mir eine Gefährdenabsprache gemacht und nun kam ein Brief zur Mahnung oder Belehrung und wo ich mich äußern kann oder eben nicht. Soll ich das tun, was passiert wenn ich nicht reagiere? Zumal steht da seit dem 13.06. gehe ich ihm auf den Sack. Das wäre aber eine Lüge, die er abgegeben hat.
Da ich WhatsApp Nachrichten habe wo einseitig das Datum drinnen steht, dass wir uns noch verabredet haben und ich bei ihn geschlafen habe, wir noch sogar am 15.06. kontakt haben. Also macht er ja falsche Angaben. Soll ich das erwähnen? Außerdem hat er noch meinen Regenschirm, was ich im Chat erwähne, dass es noch am Vortrag geregnet hat und ich dann nächsten morgen schreibe ich habe den bei ihm vergessen, er kommentiert das mit einem traurigen smiley. Den Regenschirm hat er sicherlich schon entsorgt, aber davon möchte ich das Geld zurück haben. Das werde ich der Polizei auch schreiben.
4 Antworten
Und ich denke wenn auch der Tatzeitraum eine leichte Varianz aufweist.. der Kern der Beschuldigung stimmt offenbar. Insofern solltest Du einfach aufhören!
Wenn Du noch Gegenstände zu bekommen hast, kannst Du sachlich, am besten schriftlich die Rückgabe anfordern! Ob es sich lohnt sich am Ende wegen eines Regenschirm gerichtlich zu streiten, will ich mal zu stehen lassen.
Das Eine hat mit dem anderen nichts zu tun! Am Ende kann Dein Stalkingopfer auch sagen, Du hast den Schirm da gelassen um weiteren Grund zu haben ihm auf den Sack zu gehen. Dann wäre das Teil sozusagen Beweismittel und wird eingezogen...
Konzentrier Dich darauf das Stalking zu unterlassen!
Ich lasse es doch, da ich keine weiteren Konsequenzen haben möchte und außerdem mag ich ihn jetzt nicht mehr, wer eine Frau anzeigt ist für mich ein looser. Ausgerechnet ist er noch mein Nachbar und ich werde ihn mein lebenlang hier sehen müssen. Soll ich auf das Schreiben der Polizei reagieren? Was ist wenn ich nicht antworte bekomme ich dann eine Geldstrafe? Dort steht drauf ich soll ankreuzen und zugeben, oder eben abstreiten dass das passiert ist und kurz was schildern.
Zwei Tage reißen es nicht raus. Das ist natürlich auch keine Rufschädigung, auch wenn dir das nicht gefällt. Zwei Monate Stalking sind zwei Monate Stalking zu viel. Ich hoffe und vermute, du kommst aus der Sache nicht heraus.
Was den Regenschirm angeht, den kannst du nur zivilrechtlich einklagen und kein Richter wird hier ein Verfahren eröffnen, wegen 20 Euro (falls das Ding nicht aus Gold und mit Diamanten bestückt war).
Nein. Als Beschuldigte:r niemals mit der Polizei sprechen, ohne anwaltliche Vertretung.
Dann hast Du Pech gehabt! Geringverdienern oder Sozialhilfe-Empfängern steht übrigens staatlicherseits kostenlose anwaltliche Hilfe zu! Kann man beim Amtsgericht beantragen!
Hör doch einfach auf, ihn zu stalken
Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten