Stalking zum Teil falsche Angaben des Datums gemacht?

4 Antworten

Und ich denke wenn auch der Tatzeitraum eine leichte Varianz aufweist.. der Kern der Beschuldigung stimmt offenbar. Insofern solltest Du einfach aufhören!

Wenn Du noch Gegenstände zu bekommen hast, kannst Du sachlich, am besten schriftlich die Rückgabe anfordern! Ob es sich lohnt sich am Ende wegen eines Regenschirm gerichtlich zu streiten, will ich mal zu stehen lassen.

Das Eine hat mit dem anderen nichts zu tun! Am Ende kann Dein Stalkingopfer auch sagen, Du hast den Schirm da gelassen um weiteren Grund zu haben ihm auf den Sack zu gehen. Dann wäre das Teil sozusagen Beweismittel und wird eingezogen...

Konzentrier Dich darauf das Stalking zu unterlassen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Newwoman1990 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 10:54

Ich lasse es doch, da ich keine weiteren Konsequenzen haben möchte und außerdem mag ich ihn jetzt nicht mehr, wer eine Frau anzeigt ist für mich ein looser. Ausgerechnet ist er noch mein Nachbar und ich werde ihn mein lebenlang hier sehen müssen. Soll ich auf das Schreiben der Polizei reagieren? Was ist wenn ich nicht antworte bekomme ich dann eine Geldstrafe? Dort steht drauf ich soll ankreuzen und zugeben, oder eben abstreiten dass das passiert ist und kurz was schildern.

Zwei Tage reißen es nicht raus. Das ist natürlich auch keine Rufschädigung, auch wenn dir das nicht gefällt. Zwei Monate Stalking sind zwei Monate Stalking zu viel. Ich hoffe und vermute, du kommst aus der Sache nicht heraus.

Was den Regenschirm angeht, den kannst du nur zivilrechtlich einklagen und kein Richter wird hier ein Verfahren eröffnen, wegen 20 Euro (falls das Ding nicht aus Gold und mit Diamanten bestückt war).

Nein. Als Beschuldigte:r niemals mit der Polizei sprechen, ohne anwaltliche Vertretung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Weiss alles, war Genasium

Newwoman1990 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 10:51

Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten

Regilindis  31.08.2024, 19:30
@Newwoman1990

Dann hast Du Pech gehabt! Geringverdienern oder Sozialhilfe-Empfängern steht übrigens staatlicherseits kostenlose anwaltliche Hilfe zu! Kann man beim Amtsgericht beantragen!

Hör doch einfach auf, ihn zu stalken