Stalking?

3 Antworten

Vielleicht nicht deine Freundinnen wie deine Unterwäsche tauschen. Seit Januar schon 2 verflossenene zu haben ist zwar auch eine Leistung, aber keine positive.

Stalking ist das jedenfalls nicht. Sie schreibt halt diese Personen an, um sich auszutauschen oder diese vor dir zu warnen, weil du eiskalt wortlos den Kontakt abbrichst. Das ist nicht verboten.

Und falls du in den 3 Nächten mit ihr noch in irgendeiner Form intim geworden bist, ist dein Verhalten sogar noch verwerflicher. Erst mit einer Frau herum machen und anschließend ghosten geht gar nicht.


Max2912040404 
Beitragsersteller
 12.04.2023, 08:05

Ich bin 18, ich bin Jungfrau und na klar ist das nicht verboten, aber das ist trotzdem eindringen in die Privatsphäre, da sie mich extremst Stalken tut, sie wusste nie wer meine ex Freundinnen sind und hat es trotzdem herausgefunden, sie hat immer geschaut wen ich folge oder was ich poste auf Insta, obwohl mein acc auf privat ist, wenn sie das nicht als Belästigung / stalking ansehen, dann weiß ich auch nicht weiter, das was sie machen will ist Revanche, das was nur kleine Kinder tun und einfach keine besseren Sachen zu tun haben im Leben, warum will man einer Person so sehr schaden?

Mungukun  12.04.2023, 08:08
@Max2912040404

Der Gesetzgeber hat Stalking im § 238 StGB als Nachstellung geregelt. Alle dort aufgeführten Nummern, die eine Strafbarkeit auslösen, sind hier nicht erfüllt. Da es somit kein strafbares Verbot gibt, liegt keine Straftat vor.

Du weißt wo sie wohnt, hast Screenshots/ Beweise. Melde sie doch bei der Polizei. Ansonsten könntest du sie anschreiben und fragen, was ihr Problem ist. Vllt noch sagen: Sorry, dass ich den Kontakt so unschön abgebrochen habe, aber du hast mich jetzt genug bestraft. Oder Ähnliches. Nicht einfach nur angreifen, auch wenn sie’s verdienen hätte.


Mungukun  12.04.2023, 07:40
Melde sie doch bei der Polizei.

Und was soll die machen? Es verstößt gegen kein Gesetz der Welt, wenn man auf Instagram Leute anschreibt. Alle Punkte des § 238 StGB sind jedenfalls nicht erfüllt, wenn die ex eine andere ex anschreibt.

Max2912040404 
Beitragsersteller
 12.04.2023, 08:10
@Mungukun

Im paragraph steht ,,Die Nachstellung ist laut paragraph 238 StGB dann strafbar, wenn der Täter eine andere Person wiederholt auf eine Weise verfolgt, anruft, belästigt oder bedroht….‘‘ das ist Belästigung wenn sie wiederholt mich anschreibt sowie immer mein Profil mit Fake Accounts und was weiß ich für krasse Apps schaut wen ich folge oder whatever, die sind kein Anwalt und ich auch nicht, eigentlich können wir das nicht beurteilen, jedoch bin ich mir ziemlich sicher das ich recht habe

Mungukun  12.04.2023, 08:12
@Max2912040404
das ist Belästigung wenn sie wiederholt mich anschreibt sowie immer mein Profil mit Fake Accounts

Das dann ja. Das hast du ja vorher nicht geschrieben. Du hast nur davon geschrieben, dass sie deine Freundin und Ex Freundinnen anschreibt. Dass sie dich anschreibt, hast du nirgends geschrieben gehabt. Das Anschreiben der (Ex-)Freundinnen erfüllt eben keinen Punkt.

verreisterNutzer  12.04.2023, 11:34
@Mungukun

„Gemäß §107 des Strafgesetzbuches (StGB) ist die beharrliche Verfolgung einer Person strafbar. In diesem Paragrafen werden spezifische Stalking-Handlungen unter Strafe gestellt, wodurch Stalking und Cyberstalking bei der Polizei angezeigt werden kann“

„Cyberstalking sind Handlungen, die mittels technischer Kommunikationsmittel (Handy, Internet, E-Mails), eine andere Person einschüchtern und unzumutbar beeinträchtigen.“

Da stehen zwei Optionen. Klammer dich nicht an der fest, die dir nicht gefällt. Stattdessen wären weitere tipps angebracht. Es zu probieren schadet halt auch nicht. Es stresst ihn wohl sehr. Das Mädel schadet ihm psychisch.

verreisterNutzer  12.04.2023, 11:37
@Mungukun

Das mit den Fake Accounts ist ja wohl logisch! Wie bekommt die sonst die ganzen Informationen her. Hat er ja in seinem Text erwähnt, dass sie alles rausfindet. Außer er hätte einen wortflüssigen Freund, der dem Mädel alles erzählt.

Mungukun  12.04.2023, 11:42
@verreisterNutzer
Gemäß §107 des Strafgesetzbuches (StGB)

Nach österreichischem StGB und da ist es inzwischen § 107a und nicht mehr § 107.

Wo erkennst du irgendwas, dass es hier um einen Fall in Österreich geht?

§ 107 StGB nach deutschem Recht ist "Wahlbehinderung".

Stalking hat der deutsche Gesetzgeber in § 238 StGB unter Nachstellung geregelt und da traf die Schilderung nicht auf die Rechtsnorm zu bis der FS erwähnt hat, dass die Kontaktaufnahme gegenüber ihn erfolgt.

verreisterNutzer  12.04.2023, 12:38
@Mungukun

Dann halt der Paragraf. Verstehe nicht, was am versuchen verkehrt ist? Kann nicht sein, dass die davon kommt, wenn sie ihm psychisch schadet und ihn im Leben einschränkt. Anstatt hier gegen mein Kommentar zu kommentieren, lass dir lieber was einfallen, dass ihm hilft. Danke trotzdem fürs korrigieren. Bringt halt nichts.
Empfehle ihm trotzdem, sich an die Polizei zu wenden. Nach seinen zweiten Beitrag erst recht. Dem Mädchen sagen, dass sie’s lassen soll, wie in meinem ersten Kommentar, steht auch noch zur Verfügung.

Schreib sie doch mal bitte an, vielleicht könnt ihrs unterbindet klären.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – eigene Meinung