Stadt will Stützmauer abreissen und neu bauen vor meinem Grundstück?

2 Antworten

Die Stadt hätte den Gutachter gestellt. Dieser hätte eine Voraufnahme des Gebäude gemacht (vorhandene Risse notiert ect, ggf Gipsmarken gesetzt)... Wären die Risse nach den Arbeiten dann größer geworden oder die Gipsmarken auch gerissen, hättest Du Schadensersatzansprüche gehabt. Jetzt musst Du belegen, sollte etwas am Haus passieren, dass es durch die Bauarbeiten war. Also ja, es war nicht clever, das kostenlose Gutachten abzulehnen... Nu zuspät... Vlt erst fragen, was es damit auf sich hat und dann entscheiden...

Estelle4me 
Fragesteller
 12.03.2024, 17:11

Ich habe ihn deshalb abgelehnt, weil auch hier in der Stadt dasselbe Problem, Hanglage absichern, die Familie dann Rechnungen von der Stadt zugesandt bekam und sich an den Kosten beteiligen musste

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RareDevil  12.03.2024, 17:14
@Estelle4me

Ganz ehrlich, das ist NICHT vom Gutachter abhängig, sondern von den Maßnahmen. Die Kosten werden nach Grundstücksmeter umgelegt. Egal ob ein Gutachter da war oder nicht. Das ist die Mitbeteiligung an den Straßensanierungskosten, welche in der Satzung festgelegt ist. Diese Rechnung kommt auf jeden Fall, wenn was gemacht werden muss, wo es laut dieser Satzung eine Anteilsbeteiligung gibt.

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Estelle4me 
Fragesteller
 12.03.2024, 17:17
@RareDevil

wow, ich liess mir aber schriftlich bestätigen, dass keinerlei Kosten auf mich zukommen, das Schreiben kam heute mit der Bestätigung

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RareDevil  12.03.2024, 17:18
@Estelle4me

Das hättest Du auch mit Gutachten bekommen. Denn das ist unabhängig von einander.

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Estelle4me 
Fragesteller
 12.03.2024, 17:24
@RareDevil

nein, keine Kostenbeteiligung an den Mauerarbeiten wurde mir schriftlich bestätigt

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Estelle4me 
Fragesteller
 12.03.2024, 17:27
@Estelle4me

ich liess mir schriftlich bestätigen, dass ich keinerlei Kostenbeteiliung am Mauerbau haben werde. Wenn Schäden auftreten sollten, haftet die Stadt so oder so und ich kann mit meiner Fotodokumentation die Schäden nachweisen

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Estelle4me 
Fragesteller
 12.03.2024, 17:30
@RareDevil

ich liess mir aber schriftlich bestätigen, dass ich NICHT an den Mauerarbeitskosten beteiligt werde, diese kam heute.

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Estelle4me 
Fragesteller
 12.03.2024, 17:58
@RareDevil

warum sagt man mir nicht, dass es eine solche Satzung der Mitbeteiligung gibt?Es sind keine Strassensanierungsarbeiten, sondern ein Mauerstück an der Strasse neigt sich und droht auf die Strasse zu fallen. Mein Grundstück liegt ca. 10 Meter darüber, über der Mauer , nicht an der Strasse. Durch die Mauersanierungsarbeiten könnte ein Stück des Hanges gefährdet sein, auf dem mein Grundstück steht

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Sonnenschein944  13.03.2024, 12:47

Deshalb von mir weiter unten einen Widerruf einlegen ....

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Hätte ich den Gutachter nicht ablehnen sollen? 

korrekt, der hätte sämtliche Schäden dokumentiert, nach Abschluss eine neue Begehung und somit können die "neuen" Schäden genau identifiziert werden

Estelle4me 
Fragesteller
 12.03.2024, 17:13

Oder er hätte bestehende Risse am Haus konstatiert, gesagt, die kommen von den Hanglage, deshalb muss ich mich an den Kosten beteiligen, denn würde es noch schlimmer werden

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Estelle4me 
Fragesteller
 12.03.2024, 17:15

...,von einer neuen Begehung nach Abschluss der Bauarbeiten war keine Rede, das hätte mich eher überzeugt

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Estelle4me 
Fragesteller
 13.03.2024, 09:55

auf Nachfrage beim Tiefbauamt wurde mir per email erklärt, dass ie Bestandsaufnahme nichts mit den bevorstehenden Mauersanierungsarbeiten zu tun hätten und der Gutachter nur 1 x kommt. Aha, macht wenig Sinn oder ?

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