Liegt Stadt Autobahn innerorts oder außerorts?
Hallo,
meine Frage steht schon oben.
Danke
Was ist jetzt die Frage?
Sry
ich wollte fragen ob Stadt Autobahn außerorts oder innerorts liegt
4 Antworten
Zunächst muss geklärt werden, was "innerörtliche Autobahnen" sind: Verläuft eine Autobahn oder ein Teilstück einer Autobahn durch ein Gebiet, welches eine geschlossene Ortschaft darstellt, handelt es sich um eine "innerörtliche Autobahn". Davon gibt sehr viele im Bundesgebiet.
Fahren Sie beispielsweise von einem Gebiet innerhalb geschlossener Ortschaften direkt auf eine Autobahn, werden Sie die Ortstafel-Rückseite (Zeichen 311) nicht sehen, weil sie nicht aufgestellt wurde. Die Ortstafel-Rückseite (Ortsausgangsschild) darf nicht aufgestellt werden, da ja dieser Teilbereich, wo Sie gerade die Autobahn befahren, innerhalb geschlossener Ortschaften liegt. Sie befahren nun, zumindest nach dem Einfädeln, eine innerörtliche Autobahn.
Unterstellen wir mal, Sie befahren die Autobahn weiter und verlassen während Ihrer Autobahnbenutzung die geschlossene Ortschaft: Dann werden Sie keine Ortstafel-Rückseite (Ortsausgangsschild) sehen, weil sie nicht aufgestellt wurde.
Es kann ja auch folgendermaßen sein: Angenommen, Sie befahren eine Autobahn aus einem Gebiet außerhalb geschlossener Ortschaften heraus, also Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs und befahren nun eine Autobahn. Im Verlauf der weiteren Benutzung der Autobahn erreichen Sie eine geschlossene Ortschaft, dies können Sie aber nicht wissen, da keine Ortstafel (Zeichen 310) aufgestellt wurde.
Das Aufstellen von Ortstafeln auf Autobahnen ist verboten: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO): Zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel, Radnummer 1, römisch Eins: "Die Zeichen sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden."
Es gibt wohl irgendwo in Berlin eine vorschriftswidrig aufgestellte Ortstafel auf einer Autobahn. Diese sollte uns nicht verwirren.
Zwischenfazit: Die Regeln auf Autobahnen innerhalb geschlossener Ortschaften und die Regeln für Autobahnen außerhalb geschlossener Ortschaften müssen identisch sein, da man nicht erkennen kann, ob man gerade außerhalb oder innerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs ist.
Die Umsetzung von Verkehrsregeln darf nicht zum Ratespiel werden !!!
Es gibt Regelungen, bei denen expliziert innerörtliche Autobahnen erwähnt werden:
StVO, §18, Absatz 5, Satz 1:"
Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden."
StVO, §7, Absatz 3, Satz 1:
"Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung den Fahrstreifen frei wählen..."
Hierbei gilt zu berücksichtigen, dass beide Regeln sehr wohl auch außerhalb geschlossener Ortschaften (auch auf Autobahnen) Anwendung finden:
Zu StVO, §18, Absatz 5, Satz 1:
Auch außerhalb geschlossener Ortschaften auf Autobahnen darf schneller als 50 km/h gefahren werden."
Zu StVO, §7, Absatz 3, Satz 1:
Auch außerhalb geschlossener Ortschaften auf Autobahnen gibt es für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t keine freie Fahrstreifenwahl.
Für die Umsetzung dieser Regeln müssen die Autobahnbenutzenden nicht wissen, ob sie aktuell innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs sind.
Es sind demnach keine unterschiedlichen Regelungen für Autobahnen innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften.
Auf Autobahnen gibt es weder eine grundsätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h, noch eine freie Fahrstreifenwahl. Dabei ist es völlig egal, ob die Autobahn innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften verläuft.
Die beiden Regeln machen aber schön deutlich, dass es sehr wohl Autobahnen innerhalb geschlossener Ortschaften gibt. Oft wird fälschlicherweise behauptet, Autobahnen befinden sich immer außerorts. Das widerspräche ja der StVO.
Schluss-Fazit: Es darf keine unterschiedlichen Regeln auf Autobahnen innerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen außerhalb geschlossener Ortschaften geben, weil Autobahnbenutzende nicht erkennen können, ob sie aktuell innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften die Autobahn verwenden. Das Erahnen dieser Unterscheidung darf den Autobahnbenutzenden nicht zugemutet werden, insbesondere wenn man die Bußgeldbewährung bedenkt.
Eine Stadtautobahn liegt, wie es der Name bereits verrät, innerorts. Dennoch wird man auf einer Stadtautobahn nicht auf zB einem Zebrastreifen oder Ampeln treffen. Es ist aber durchaus normal, wenn durch die Nähe zum Stadtverkehr und bedingt durch die Häufigkeit von Auf- und Abfahrten die Geschwindigkeitsbeschränkung bei 60-80km/h liegt.
Eine Autobahn ist eine Autobahn. Auch wenn die durch eine Stadt führt gelten dort die Autobahnregeln. Eine mehrspurige Straße, wie sie zB durch Würzburg (Bayern) führt, nennt man auch gerne Stadtautobahn. Allerdings gelten dort zumeist die Regeln für Innerorts.
Eine Autobahn, die als solche ausgeschildert ist, ist per Definition immer außerorts, selbst dann, wenn sie mitten durch eine Stadt führt.