Sprengstoffgesetz Polenböller?

2 Antworten

Verstoß gg. §40 SprengG ist mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren belegt.

"Dein Freund" fällt aber noch unter das Jugendstrafrecht, d.h.eine Geldstrafe kann nicht verhängt werden.

Das genaue Strafmaß liegt im Ermessen des Richters - ich würde aber mal auf eine hohe zweistellige, evtl. sogar 3stellige Zahl von Sozialstunden tippen. Das kann auch mit einem Jugendarrest kombiniert werden.

Zusätzlich wird "Dein Freund" die Kosten der Entsorgung tragen müssen, idR zwischen 300 und 500€.

Der schlimmste Fall wäre hingegen nicht, dass sich "Dein Freund" selbst verletzt (das wäre nur Darwinsche Auslese), sondern eine dritte Person verletzt wird (zB durch ein Knalltrauma).

Hier stehen dann schnell sehr hohe Schadensersatzsummen im Raum, die bis zu 30 Jahre lang bestehen bleiben.

Ich glaub er muss wenn er erwischt wird eine Geldstrafe zahlen


wilees  29.12.2019, 22:08

Im Jugendstrafrecht sind Geldstrafen grundsätzlich nicht vorgesehen.

Tim1234926 
Beitragsersteller
 29.12.2019, 22:10
@wilees

Wie viele können das Max sein? Und was ist dann mit den Eltern?

wilees  29.12.2019, 22:12
@bine12

Nein überhaupt nicht schade ..... denn derartige Strafen würden überwiegend ins Leere gehen, weil ja ach soooooo wohlmeinende Eltern dann diese begleichen würden. Ein Geldstrafe würde nur dann Sinn machen, wenn die Junioren eindeutig nachweisen müssten und auch könnten, dass sie dieses Geld selbst erarbeitet haben.

wilees  29.12.2019, 22:17
@Tim1234926

Die Eltern bleiben da außen vor - wieviele Stunden ..... keine Ahnung.

Hoffentlich viele in einer Einrichtung, wo Schwerverletzte - Opfer von Bränden, möglichst gar von Feuerwerkskörpern, Autorasereien, etc. liegen ..... dauerhaft Beeinträchtigte, damit er sieht / begreift wie gut es ihm geht und wie leichtsinnig er mit seiner und der Gesundheit anderer umgeht.

trekremllit  23.12.2023, 15:16
@wilees

Von was sprichts du hier eigentlich? Bist du auch einer von den Leuten, die nie sich genau belesen, WARUM es zu Unfällen kommt mit Feuerwerkskörpern? Wer sagt denn, dass der Fragesteller damit Unfug anrichten möchte oder damit generell unsachgemäß umgeht?