Sind Polenböller zb Tropic tp2 legal?

3 Antworten

P1 dürfen maximal 10gr bks haben, sind allerdings kein Silvesterfeuerwerk sondern schallerzeuger, weswegen du eigentlich einen Grund brauchst warum du sie verwendest. Silvester ist kein grund

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Nebenjob bei Pyrotechniker/ Besitzer Erlaubnis §27 SprengG

legal11 
Beitragsersteller
 30.08.2021, 16:31

Düfte man diese im Ausland kaufen bzw ten tp2 und legal für einen technidc Zweck zünden?

legal11 
Beitragsersteller
 30.08.2021, 16:30

Danke dir , Ein Grund wäre ja ein Mikrofontest oder etc.

Würde man ansonsten Probleme mit der Polizei bekommen?

schlappeflicker  30.08.2021, 17:06
@legal11

einen mikrofontest wird man dir nach 10 genutzten p1 böllern ja wohl kaum glauben. das problem ist, dass du als privatperson keinen vernünftigen grund nennen kannst

da die deutschen Flash Bangs vom Lidl immernoch die besten sind und ausreichen.

die sind ehrlich gesagt nen Witz 😅

Kauf dir mal die Hammer Single Shots von Gaoo oder Nico Flashbang.

deine Meinung zu den Billig Flash bangs wird sich schnell ändern ;-))))

Schwieriges Thema, im Fall von den TP2 ist es ne ziemliche Grauzone. Du bist zwar safer als zB mit nem DumBum 5g, bist aber auch nicht 100%ig sicher.

Ich versuch mich kurz zu fassen😅:

In Kat P1 dürfen die Schallerzeuger bis zu 10 Gramm BKS haben. Angegebene Sicherheitsabstände sind einzuhalten (auch wenn das schwierig ist) und der Schallerzeuger ist einzig und allein für den einen, dafür vorgesehenen Verwendungszweck - welcher vom Hersteller vorher bestimmt wurde - zu benutzen. Am besten brauchst du eine deutsche Beschreibung um die "Bestimmung für den deutschen Markt" zu beweisen. Kategorie P1 Schallerzeuger sind außerdem - nach meiner Auffassung - in Berücksichtigung von Nacht-Ruhe-Zeiten zu zünden, da die Ausnahme an Silvester einerseits nicht für die Kategorie P1 gilt und andererseits Kategorie P1 auch keine Feuerwerk ist "was man einfach zum Spaß zünden darf".

Hier streiten sich jetzt die Geister, ich sage aber: Du brauchst eine LGZ (Lagergruppenzuordnung) der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung). Diese kannst du Online auf der Homepage der BAM finden bzw. nachlesen. Beispiele für P1 Schallerzeuger mit LGZ wären die Cobra P1 von DiBlasio Elio - wo die LGZ mittlerweile zwar entzogen wurde aber du immernoch die alte Ware mit LGZ in diversen Online-Shops bekommst - die Honeybadger von Funke, die P1 Schallerzeuger von Pyrounion oder eben die TP2 Flash Banger von Tropic. Allerdings sind die TP2 die einzigen P1 Schallerzeuger mit LGZ, welche in der Lagergruppe 1.1G eingestuft wurden.

Bild zum Beitrag

Da aber leider die Kategorie P1 unter der Lagergruppe 1.1 überhaupt nicht für die Aufbewahrung erwähnt wird, weiß man nicht ob es legal ist in 1.1G eingestufte Kategorie P1 Ware aufzubewahren. Manche nehmen einfach die zugeteilten Mengen für die nächst höhere Kategorie - Kategorie P2 - und sagen das sie für P1 dann ja auch gelten müsste/sollte. Das ist allerdings nicht sicher. Das könnte sein, könnte aber auch falsch sein.

Bild zum Beitrag

Das alles zumindest in der Theorie.

Ob dir jemand (ein Polizist) - mit überhaupt nichtmal genug Knowhow um einen deutschen China Cracker von einem DumBum 50 unterscheiden zu können - überhaupt so weit auf die Schliche kommen sollte wenn du ihn souverän mit einer solchen Informationsmenge überfährst, wage ich aber mal schwer zu bezweifeln. Daraus darfst du jetzt schließen was du möchtest. Ich hoffe du konntest mir bis hierher folgen und das ganze hat dir weitergeholfen. ✌️

 - (Polizei, Strafe, Zoll)  - (Polizei, Strafe, Zoll)

FunkeBeste  30.08.2021, 20:15

Soweit ich das weiß, ist die LGZ nicht notwendig, um Schallerzeuger zu lagern. Die Betonung liegt bei Lagern, da man sie eigentlich nicht aufbewahren darf (eben keine LGZ) und nur in Bunkeranlagen lagern sollte. Die LGZ ist aber zwingend nötig, wenn man entsprechende Schallerzeuger hier verkaufen möchte, deshalb gibt es auch nur solche im Fachhandel zu kaufen.