P1 Sprengstoffgesetz?

3 Antworten

Mein Stand der Dinge ist, dass P1 zweckgebunden ist und nur aus gegebenem Anlass gezündet werden darf, wie beispielsweise aufscheuchen von Wild bei einer Treibjagd oder nachstellen einer Schlacht bei Filmaufnahmen…P1 zu Vergnügungszwecken an Silvester zünden wäre somit nicht gestattet

Woher ich das weiß:Hobby – Feuerwerk macht mir Spaß

Nichtsagen 
Beitragsersteller
 31.12.2021, 09:49

Ja das weiß ich ja auch, aber wieso steht so etwas nicht im Sprengstoffgesetz? Dann nutzt man doch diese Grauzone gerne aus.

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SLS197  31.12.2021, 10:06
@Nichtsagen

Hab dieses Jahr auch viel P1 geholt, Funke TB5 und Funkenschlag 3 z.B.

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Nichtsagen 
Beitragsersteller
 31.12.2021, 09:53

Habe dieses Jahr nämlich nur P1 Böller aus dem Ausland, einige sogar mit 5 gr BKS, die würde ich aber natürlich nicht hier einfach auf der Straße zünden, die mit 1-2 gr BKS werde ich zünden, aber nur wenn auch andere Feuerwerk haben, sonst ist es wiederum zu laut und zieht unnötig die Aufmerksamkeit auf sich. F2 und P1 aus Deutschland ist mir einfach zu teuer und F3 ohne Schein möchte ich nicht. P1 darf ich legal kaufen und auch behalten.

De Qualität der belgischen und italienischen P1 Böllern ist aber einfach nur hervorragend!

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SLS197  31.12.2021, 10:06
@Nichtsagen

Wenn ichs recht weiß, dann wird die Kat P1 von der EU grundlegend verändert oder überarbeitet, Youtuber haben darüber berichtet. Vermutlich gerade weil man das ganze Jahr über da rankommt und viele das ausgenutzt haben. Keine Ahnung wann die Überarbeitung in Kraft tritt aber wenn man noch problemlos P1 will dann müsste man sich damit eindecken bzw. schauen wo es Restbestände gibt

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Nichtsagen 
Beitragsersteller
 31.12.2021, 10:09
@SLS197

Das mit der Bearbeitung des Gesetzes habe ich auch gehört, wenn so etwas Kommt, dann würde ich vielleicht einen 27er Schein beantragen. In Deutschland ist es mir einfach zu teuer und einfach bei Böllern gar keine Auswahl. Hoffentlich werden heute einige Leute Feuerwerk haben, denn sonst werde ich hier nichts machen.

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Ich meine was nicht offiziell im Gesetz als verboten steht, dann kann es doch nicht verboten sein, oder ich habe die Zeile nicht gefunden.

Das wäre ja schön, wenn dieser Satz zutreffen würde. Es gibt Verordnungen, die Gesetze sind und unter die Ordnungswidrigkeiten fallen. Allerdings sind das sogenannte "kleine Gesetzesübertretungen". Im Übrigen existiert auch eine "Sorgfaltspflicht". Die P1 Knaller können dennoch Brände auslösen. Hier könnte ich mir vorstellen, dass Unfallverhütungsvorschriften und/oder Brandschutzrichtlinien greifen.


Nichtsagen 
Beitragsersteller
 31.12.2021, 09:47

Im Internet heißt es nämlich immer, man dürfte es nur für Zwecke benutzen wie, Tiere verjagen, Mikrofone testen ect. Dann ist es doch eine sehr große Grauzone oder? In deutschen Onlineshops gibt es z.b die Funke D und Super Böller, es sind hervorragende Schwarzpulver Böller, die beim explodieren wie Konfetti auseinander gehen, das sind aber ebenfalls P1 Schallerzeuger. Was sagt dann die Polizei bei einer Kontrolle, ich meine ohne ein offizielles P1 Gesetz, können die doch keine Strafe oder sonstiges verhängen.

Ich denke, dass die Polizei höchstwahrscheinlich überhaupt gar keine Ahnung hat, was P1 sein soll.

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Idiealot  31.12.2021, 09:50
@Nichtsagen

Ich bin kein Polizist, kann mir aber vorstellen das unsere Polizei entsprechend geschult ist. Es ist wie immer, wo kein Kläger, da kein Richter. Solange nichts passiert, ist alles Ok. Wenn das Sprengstoffgesetz explizit nichts darüber aussagt, können dennoch Verstöße gegen Brandschutzrichtlinien oder Verstöße gegen Unfallverhütung vorliegen. Und dann ist auch wieder Bußgeld möglich.

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Nichtsagen 
Beitragsersteller
 31.12.2021, 09:55
@Idiealot

Aber wie kann denn so ein Verstoß möglich sein, wenn man dazu nichts findet? P1 darf halt ganzjährig kaufen, auch ganz legal aus dem Ausland, die hier keine Lagergruppenzuordnung haben, dies ist aber nur für den Verkauf wichtig.

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Idiealot  31.12.2021, 10:03
@Nichtsagen

Ok. Vereinfacht ausgedrückt. Sprengstoffgesetz sagt nichts über P1 aus. Dennoch bist du in der Sorgfaltspflicht. Wärest du nun einfach zu unvorsichtig und zündest einen P1 Knaller, der einen Brand auslöst (gesponnen...Decke auf Tisch entzündet sich, usw. usw...) ist das ein Verstoß. Nicht gegen das Sprengstoffgesetz, sondern gegen die Brandschutzrichtlinien.

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Nichtsagen 
Beitragsersteller
 31.12.2021, 10:11
@Idiealot

Das hast du ja dann aber auch mit F2 und F1 (Jugendwerk) :D

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Idiealot  31.12.2021, 10:13
@Nichtsagen

Natürlich. Da sind dann die Regularien aber auch schärfer.

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Ich meine nur Kat.2 ist erlaubt wegen Corona.


Nichtsagen 
Beitragsersteller
 31.12.2021, 09:38

Es ist alles erlaubt wie immer, nur der Verkauf von F2 in Deutschland nicht, P1 kannst du sogar ganzjährig kaufen

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