Fahrlässige Behinderung?

2 Antworten

Gehe mal davon aus dass der Fahrer des Fahrzeugs in einem solchen Fall auf die Standspur fährt, langsamer wird und dadurch das Erbrochene nicht auf der Windschutzscheibe des Nachfolgers landet. Und selbst wenn da was drauf kommt hat der Nachfolger einen Scheibenwischer und eine Scheibenwaschanlage. Es handelt sich um einen Notfall und da gibts nix strafbares.

Könnte mir vorstellen, dass der Beifahrer das „Erbrochene“ in das eigene Auto entleeren müsste - Da die Behinderung der Sicht von anderen Verkehrsteilnehmern, gerade auf der Autobahn deutlich gefährlicher wäre als etwas Erbrochenes im Auto…

Woher ich das weiß:Hobby