Sperre beim Krankengeld nach eigenkündigung?

2 Antworten

aber bekommt der Arbeitgeber dann keine Sperre

Vom wem soll der Arbeitgeber denn eine Sperre und wofür bekommen?

Er hat einen Neuen Job ab dem 01.09.24 

Heisst also, dass dieser Job noch gar nicht begonnen hat und somit der Vertrag sowohl von Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite noch problemlos abgesagt werden kann - da ist nicht einmal eine Kündigung notwendig.

(Arbeitgeber muss erste 6 Wochen geld zahlen ) 

Nein, muss er nicht. Wenn die Arbeitsunfähigkeit bereits vor Beginn der Arbeitsaufnahme besteht, ist der neue Arbeitgeber nicht zur Entgeltfortzahlung verpflichtet.

Also wenn du ja schon weißt dass du am 01.09 einen neuen Job anfängst, dann spricht doch jetzt schon deine Kündigung zum 31 August aus. Schriftlich selbstverständlich.

Wenn du aktuell krankgeschrieben bist, bekommst du dein Lohn noch vom Arbeitgeber, bist du schon über sechs Wochen krankgeschrieben bekommst du Krankengeld.

Beachte bitte, wenn du im Krankengeld bist kannst du dich nicht arbeitslos melden.