Sparbuch verloren - Gebühren umgehen?
Vor ein paar tagen bekam ich ein Anruf von einer Bank bei der ich mal ein Sparbuch hatte .
Das Sparbuch hatte ich vollkommen vergessen da ich weit weg zog vor vielen Jahren .
Auf dem.Sparbuch liegt noch ein Restbetrag den ich ausgezahlt bekommen soll wenn ich die Sparbuch Nummer finde .
Ich habe es nicht gefundenen .
Die Bank sagt ich bekomme nur ein teil des Betrags es Gebühren kostet wenn die das ohne meine Nummer über weisen .
Gibt es da irgendwie ne Möglichkeit dies zu umgehen so das ich die Gebühren nicht zahlen muss und den vollen Betrag erhalte?
3 Antworten
Ja, Du suchst das Sparbuch.
Wenn Du es nicht (mehr) hast, müssen die Dir gar nichts auszahlen. Es dient ja auch zur Identifizierung.
Sofern in den Bedingungen nichts derartiges geregelt ist, kann die Bank keine Gebühren erheben, nur weil Du die Sparbuchnummer nicht parat hast. Das Sparguthaben ist eine Forderung gegen die Bank und es reicht, wenn Du anhand eines Personalausweises oder Reisepasses nachweisen kannst, daß Du der Kontoinhaber bist. Ein Sparbuch selber bzw. das Vorrätighalten der Sparbuchnummer kann kein Grund für die Verminderung Deiner Forderung bzw. ein gebührenauslösendes Moment sein. Am besten Du schickst der Bank eine E- Mail mit einem unterschriebenen und eingescannten Brief im Anhang, in dem Du darauf hinweist, daß man Dir binnen 2 Wochen das Gesamtguthaben plus Zinsen auf ein von Dir benanntes Konto überweist. Beziehe Dich auf das geführte Telefonat und verlange eine gebührenfreie Auszahlung. Einzige Ausnahme ist, daß Du Auflösungsgebühren über ein paar Euro bezahlen mußt.
Deine Überlegung hatte ich bei meiner Antwort auch im Hinterkopf, allerdings bin ich auf dem Stand, daß das Sparbuch in seiner Eigenschaft als lediglich "hinkendes Inhaberpapier" zwar eine Legitimationsfunktion hat, aber nicht die Legitimation ausschließlich darstellt.
Alte Sparbücher, welche über viele Jahre hinweg nicht mehr bewegt werden, werden ja in der Regel "ausgebucht" auf ein Sammelkonto. Genau darin liegt m.E. das Problem. Die Banken können die Guthaben nicht mehr zuordnen und verlangen deshalb das Sparbuch. Das ist meiner Ansicht nach allerdings rechtlich nicht haltbar. Die Forderung besteht unabhängig vom Sparbuch. Aber interessant, eine andere Ansicht zu lesen, da ich schon sehr lange aus dem Bankwesen raus bin. Muß mal ein paar Ex- Kollegen anfragen.
Das ist richtig, die Forderung besteht auch ohne Sparbuch. Der von dir beschriebene Fall der Ausbuchung ist zwar Praxis, aber nie ohne "Aktenvermerk". Ich meine hierzu gab es ein Urteil, dass die Bank als gewerblicher Schuldner in diesem Fall in der Plicht ist die Daten zu speichern und sich nicht aus der Verbindlichkeit winden kann. Weil es hinkend ist, darf auch ohne Papier ausgezahlt werden, kommt dann jedoch der eigentlich verfügungsberechtigte Eigentümer der Forderung (Abtretung zB bei "Verpfändung" durch Übergabe) hat die Bank eine Zahlungspflicht diesem gegenüber. Dies kann nur (temporär bis zur Feststellung) abgewehrt werden, wenn die Bank erhebliche und berechtigten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung hat. Und genau darum wird dann auch die Gebühr und die Verlustanzeige verlangt, im Grunde nach eine Erklärung des Gläubigers dass die Urkunde unwiederbringbar verloren ist und unwirksam wird.
Wenn es ein altes Sparbuch ist - davon ist auszugehen - verbrieft einzig das Sparbuch als Urkunde die Forderung. Ohne Sparbuch, kann die Bank die Auszahlung verweigern. Auch die Sparbuchnummer zu wissen reicht nicht. Jedoch kann die Bank, kulanterweise, eine Verlustanzeige aufnehmen und dem mutmaßlichen Sparbucheigentümer den Betrag auszahlen. Hierfür können Gebühren anfallen.
Wenn es ein altes Sparbuch ist - davon ist auszugehen - verbrieft einzig das Sparbuch als Urkunde die Forderung. Ohne Sparbuch, kann die Bank die Auszahlung verweigern. Auch die Sparbuchnummer zu wissen reicht nicht. Jedoch kann die Bank, kulanterweise, eine Verlustanzeige aufnehmen und dem mutmaßlichen Sparbucheigentümer den Betrag auszahlen. Hierfür können Gebühren anfallen.