Bank hat Nachforschungsauftrag und Rückbuchungsauftrag verwechselt. Und nun?
Ich muss etwas weiter ausholen.
Ich habe versehentlich eine Rechnung an einen falschen Empfänger überwiesen. Dies fiel mir erst auf, als ich vom eigentlichen Rechnungssteller eine Zahlungserinnerung bekam und ich meine Überweisungen daraufhin prüfte. Der fälschliche Empfänger ist eine Behörde, die (wahrscheinlich durch die Corona Situation) schwer telefonisch zu erreichen ist. Nach zwei Wochen habe ich es dann aufgegeben und meine Bank darum gebeten einen Rückbuchungsauftrag in die Wege zu leiten. Dieser hat mich 20,-€ Gebühren gekostet. Nach mehrmaligem Nachfragen stellte sich jetzt heraus das die Bank lediglich einen Nachforschungsauftrag angestoßen hat und der Empfänger angeblich nicht auf Anschreiben der Empfängerbank reagiert und somit, laut meiner Bank, für sie die Sache erledigt ist und Rückbuchungen nur zeitnah veranlasst werden könnten.
Nebenbei: Ich habe keinen schriftlichen Antrag ausgefüllt oder der Gleichen. Es lief alles über die Nachrichtenfunktion im Online Portal der Bank. Die Bank hatte mir kurz vor Einholung der Gebühr einen Rückbuchungsauftrag zugesichert und in keinster Weise darauf hingewiesen das dies zeitlich nicht mehr möglich ist. Müsste die Bank mir nicht eigentlich die Gebühr zurück erstatten?
2 Antworten
Du hast die Bank informiert und um Rat gefragt, sie hat den Auftrag und Gebühren angenommen, also muss sie auch haften. Sie muss den falschen Empfänger informieren und das Geld zurückholen. Wenn die Bank das ablehnt, beschwere dich beim Ombudsmann des zuständigen Bankenverbandes (Adresse kennt deine Bank)
Du musst dich selber mit der "falschen Firma" in Verbindung setzen- deine Bank hat damit absolut nichts zu tun. Sie haben keinen Fehler gemacht, du hast falsch überwiesen. Die Bank kann lediglich eingreifen, solange das Geld noch nicht dein Konto verlassen hat, danach sind sie raus.
Vielleicht habt ihr euch einfach auch nur missverstanden.
Davon gehe ich aus, aber gezahlt habe ich trotzdem für einen Service der mir nicht erbracht wurde. Mich würde nur interessieren ob ich hier Handhaben hab oder es als zusätzliches Lehrgeld verbuchen muss
Sie haben doch das gemacht, was anscheinend vereinbart war- dass dabei nichts rausgekommen ist, kann deine Bank nichts für. Die "gegnerische" Bank hat den falschen Empfänger angeschrieben- er hat sich nicht gemeldet.
Zur Not wirst du dein Geld, welches auf dem falschen Konto gelandet ist, mittels eines Anwalts einklagen müssen.
Ist das Geld schon auf dem fremden Konto gutgeschrieben, kann die eigene Bank nicht mehr viel machen. Die fremde Bank darf Name und Adresse des Empfängers nicht herausrücken, das verbietet der Datenschutz. Sie kann die Rückforderung allerdings weiterleiten. Geld, das nicht für ihn bestimmt war, darf der Empfänger nicht behalten. Wenn man Pech hat, muss man aber erst einen Anwalt einschalten, um es zurückzuholen.
https://www.n-tv.de/ratgeber/Kann-man-Fehlbuchungen-zurueckholen-article19744175.html
Die Frage ist aber doch, warum die Bank mir erst eine Dienstleistung in Rechnung stellt, wenn Sie die Dienstleistung gar nicht ausführen können...