Spannungstoleranz/ Netztoleranz (plus/minus 10 % von 230 V bzw. 400 V) am Endstromkreis, ist der zulässige, maximale Spannungsfall inbegriffen oder extra?
2 Antworten
Die Netztoleranz oder die Spannungstoleranz bezieht sich auf den Bereich, innerhalb dessen die Netzspannung innerhalb des zulässigen Bereichs liegen muss. Die Netzspannung sollte immer innerhalb der vorgegebenen Toleranz bleiben, um sicherzustellen, dass elektrische Geräte und Systeme ordnungsgemäß funktionieren.
Die Netztoleranz wird in der Regel als Prozentsatz der Nominalnetzspannung angegeben. Wenn die Netztoleranz beispielsweise plus/minus 10 % von 230 V beträgt, bedeutet dies, dass die Netzspannung innerhalb eines Bereichs von 207 V bis 253 V liegen sollte. Diese Toleranz ist inbegriffen, das heißt, sie ist Teil der Netzspannung, die für den Betrieb von Geräten und Systemen erforderlich ist.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Netztoleranz nicht mit dem maximalen Spannungsfall verwechselt werden sollte, der sich auf den Unterschied zwischen der höchsten und der niedrigsten Netzspannung innerhalb eines Stromkreises bezieht. Der maximale Spannungsfall kann durch verschiedene Faktoren wie Widerstände in Leitungen, Verteilerkästen und Geräten verursacht werden und kann sich auf die Leistung von elektrischen Geräten und Systemen auswirken. Es ist wichtig, dass der maximale Spannungsfall innerhalb zulässiger Grenzen bleibt, um sicherzustellen, dass die elektrischen Geräte und Systeme ordnungsgemäß funktionieren.
also die Summe der zulässigen Spitzenwerte (Minimale und maximale Netzspannung im Niederspannungsnetz am Verbraucher) wäre die Toleranz von 10 % der zulässigen Netzschwankung und der Spannungsabfall durch die Kabel ist extra ?
Die Netzspannungstoleranz kann sich in der Verantwortung des Netzbetreibers nur auf den Hausanschluss oder bestenfalls auf den Wohnungsanschluss beziehen.
Innerhalb der Wohnung kann natürlich völlig unabhängig davon beim einen oder anderen Stromkreis noch ein besonderer Spannungsabfall auftreten, im privaten Bereich. Damit hat dann der Netzbetreiber nichts zu tun. Das ist naturgemäß eine Angelegenheit des Wohnungsinhabers.