Spannung zwischen Rechtsstaatsprinzip und Sozialstaatsprinzip?

3 Antworten

Häufig führt man als Grund der Spannungen an, dass für den Sozialstaat in rechtsstaatliche Freiheitsrechte eingegriffen wird. Nimm z.B. Corona. Menschen, welche mit Corona keine Probleme haben, müssen für die Sicherung von älteren und Risikopatienten schwere Einschränkungen in Kauf nehmen. Hier schränkt das Sozialstaatsprinzip die Freiheiten einzelner ein. Oder allgemein: Pflicht zur Sozialversicherung, § 323c StGB, oder anderes.

Aber ich sehe weitere Spannungen: So müssen sozial erforderliche Maßnahmen erst den rechtsstaatlichen Apparat durchlaufen wie die Gesetzgebung oder behördliche Prozesse, dann sind sie rechtlich angreifbar etc. So werden notwendige Sozialwohnungen nicht in ausreichender Zahl fertiggestellt, wichtige Sozialgesetze kommen viel zu spät, es gibt eine Sozialschichtigkeit im Gesundheitswesen, wir haben keine Vermögenssteuer etc. So schränkt der Rechtsstaat den Sozialstaat ein.


langsamchecker 
Beitragsersteller
 09.12.2020, 11:14

Vielen Dank für die Antwort! Diese ist sehr einleuchtend, vor allem das Beispiel mit Corona und die Einschränkung der Freiheit. Danke!!

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Schreifritz  09.12.2020, 11:20

Was hat der Rechtsstaat mit den Sozialwohnungsbau zu tun?

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nobytree2  09.12.2020, 11:27
@Schreifritz

Sozialwohnbau basiert auf Haushaltsmittel. Der Haushalt wird aber in einem formellen (nicht materiellen) Gesetz beschlossen. Die Gesetzgebung und ihre Verfahrensanforderungen sind aber Teil des (formellen) Rechtsstaats.

Man könnte auch über Freiheitsrechte einen Bezug herstellen: Der Sozialwohnbau verändert die Mietpreise und greift damit in die freie Immobilienmarktwirtschaft ein, welche grundrechtlich verbürgt ist (materieller Rechtsstaat).

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nobytree2  09.12.2020, 11:33
@nobytree2

Was mir gerade noch einfiel: Die Gerichtsbarkeit ist auch Teil der Rechtsstaatlichkeit. Stelle Dir vor, neben Dir wird ein Sozialbau hochgezogen. Dann kannst Du dagegen klagen, weil das Du der Auffassung bist, das würde unverhältnismäßig Deine Rechte beeinträchtigen (Grundstückspreisverlust, Emissionen, Planwidrigkeit etc.).

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Um ehrlich zu sein, keine Ahnung, aaaaaber,

aus der Wortherleitung würde ich einfach mal in den Raum werfen, dass der Rechtsstaat nach dem Prinzip "alle sind vor dem Gesetz gleich" geht und der Sozialstaat nach "es soll niemandem schlecht gehen"


langsamchecker 
Beitragsersteller
 09.12.2020, 11:07

Das machts nichts, denn für mich hört es sich schon sehr sinnvoll an. Dankeschön!

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Mauritan  09.12.2020, 11:08

Als Juristin hört sich das für mich ausgesprochen läppisch an. Sorry, das ist doch Geplapper.

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