Sorgerecht?
Hallo wir haben ein Baby bekommen seit 4 Monate leider haben wir noch keine Geburtsurkunde vom Baby da wir unsere Unterlagen beglaubigt übersetzen müssen. Ich bin deutscher Staatsbürger und meine Freundin ist ausländische Staatsbürger aber als das Kind zur Welt kam haben wir alles auf mein Namen eingetragen also es ist nichts auf ihr Name wer hat da das Sorgerecht. Weil bis jetzt waren wir nicht bei Jugendamt oder etwas gemacht. Bei Geburt wurde als auf mein Nachnahmen eingetragen
3 Antworten
Du hast nur das Sorgerecht, wenn
- Ihr verheiratet seid.
- Ihr beim Jugendamt gemeinsame Sorgeerklärungen unterschrieben habt.
- Das Familiengericht dir das Sorgerecht zugesprochen hat.
In allen anderen Fällen liegt das alleinige Sorgerecht bei der Mutter.
Die Eltern haben grundsätzlich immer beide das Sorgerecht.
Nein, solange das Paar unverheiratet ist und die Mutter dem Vater nicht beim Jugendamt das Sorgerecht teilt, hat ausschließlich sie dieses.
Nö. Noch nie vorher gehört, bedaure. Trotz abgeschlossenen Rechtsstudiums.
dann hast du das "studium" wohl in der baumschule absolviert lol. geh schön weiter zur schule, dann darfst du vielleicht mal eines tages studieren
es gibt natürlich eine geburtsbescheinigung, auf den die mutter eingetragen ist. da ihr nicht verheiratet seit nach deutschem recht, hat sie auch alleiniges sorgerecht
Wir sind verheiratet aber nur im Ausland damit es hier anerkannt wird müssen wir paar Unterlagen übersetzen und beglaubigen