Sorgerecht?
Hi.
Meine Freundin ist gerade geschieden.
Sie besitzt aber noch den Nachname des Ex Ehemannes.
Nun bekommen wir ein Baby in 3 Wochen.
Ich habe vorab die Vaterschaft anerkannt, da wir nicht wussten ob die Scheidung bis dahin durch ist.
Nun dachte ich, da ich die Vaterschaft anerkannt habe, das unser Kind meinen Nachnamen annehmen kann.
Dem ist aber nicht so, DENN ich muss das Sorgerecht vorher beantragen.
Ich dachte die Vaterschaftsanerkennung beinhaltet das Sorgerecht.
Gibt es irgend eine Möglichkeit das unser Kind nicht den Nachnamen ihres Ex Ehemann annimmt?
Danke
Verstehe ich das richtig, dass sie ihren Ex mit dir betrogen hat und dabei auch noch schwanger geworden ist?
Nein.
6 Antworten
Die gemeinsame Sorgerechtserklärung kann auch bei einem Notar abgegeben werden. Das kostet rund 100,- Euro.
Mitzubringen sind:
- Ausweise beider Eltern
- Geburtsurkunden beider Eltern
- falls das Kind noch nicht geboren wurde: Mutterschaftspass.
Das gemeinsame Sorgerecht gilt dann ab sofort, d.h. ab dem Notartermin. Die Notarurkunde muss auch nicht etwa erst noch beim Jugendamt eingereicht werden (es kann aber nichts schaden, wenn das Jugendamt eine Kopie erhält).
Ihr müsst also "nur" noch einen Notartermin vor der Geburt vereinbaren. Allerdings haben Notare auch oft viel zu tun. Wenn es Euch wichtig ist, fragt auch in den Nachbarstädten. Es ist völlig egal, wo der Notar seinen Sitz hat. Ihr könnt also, wenn Ihr z.B. in München wohnt, auch einen Notar in Berlin nehmen.
dazu muss er nicht zum notar, dass kann er auch kostengünstig oder kostenfrei beim jugendamt beantragen.
Sorgeerklärungen beim Notar kommen - glaube ich - nicht so oft vor. Es kann also sein, dass man dem Notarbüro erst mal genau erklären muss, worum es geht: um eine Erklärung nach § 1626a BGB.
Ich erklär dir mein Beispiel, vielleicht ist es hilfreich:
Ich war mit meinem Ex nicht standesamtlich verheiratet und von ihm schwanger. Wir wollten bereits vor der Geburt festlegen, dass unser Kind seinen Nachnamen hat. Beim Jugendamt meinten die, das geht nicht, das Kind wird mit meinem Namen geboren ...
Hat aber gar nichts zur Sache getan, weil wir dann einfach nach der Geburt mit der Geburtsanzeige und anderen Unterlagen zum Standesamt gegangen sind und dann dort erklärt und auf der Anzeige geschrieben haben, das Kind bekommt seinen Nachnamen.
Wenn ihr wollt, dass das Kind den Mädchennamen der Mutter bekommt, aber sie hat ihn bis zur Geburt selber noch nicht, denke ich nicht dass das ein Problem ist.
Klärt das mit dem Standesamt ab, dann bekommt ihr eine vorläufige Geburtsurkunde. Wir haben unser Kind auch erst im Januar angemeldet, obwohl er im September auf die Welt kam! Und bis dahin hatte ich eine vorläufige Geburtsurkunde, konnte halt die Gelder erst später beantragen, aber die wurden nachgezahlt.
Vaterschaft anerkennen ist nicht gleich Sorgerecht bekommen
dir wurde doch schon erklärt, dass ihr das gemeinsame Sorgerecht beantragen sollt beim Jugendamt
Ja, aber die Zeit ist so knapp. Daher die Frage ob es eine andere Möglichkeit gibt :)
nein, ihr werdet doch in den drei Wochen mal beim Jugendamt vorsprechen können deswegen
Eben nicht!
Termine zwischen 6-8 Wochen.
Vaterschaftsanerkennung war genau so. Nichts unter 1 Monat.
Namensänderung auch über 4 Wochen erst ein Termin.
Das ist ja das Problem
Eben nicht!
Termine zwischen 6-8 Wochen.
Vaterschaftsanerkennung war genau so. Nichts unter 1 Monat.
Namensänderung auch über 4 Wochen erst ein Termin.
Das ist ja das Problem
ehrlich gesagt verstehe ich dein Problem nicht
deine Freundin ist geschieden, ihr Exmann hat keinen "Zugriff" mehr auf das Kind, wie wenn die Beiden noch verheiratet wären
du bist der Vater des Kindes und wenn es deinen Worten nach so lange mit einem Termin beim Jugendamt dauert, dann macht eben schon einen Termin aus und dann beantragt ihr das gemeinsame Sorgerecht
bis dahin ist deine Freundin eben alleine sorgeberechtigt
Weil das Kind sonst den Nachnamen des ex ehemannes annimmt
aber nicht für immer, sondern bis ihr das gemeinsame Sorgerecht beantragt habt
Namensänderung nach der Geburt
Haben Sie als Mutter nach der Geburt das alleinige Sorgerecht, so bekommt Ihr Kind Ihren Nachnamen. Ändert sich dies nach der Geburt, indem Sie fortan das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind übernehmen, können Sie den Familiennamen Ihres Kindes innerhalb von drei Monaten neu bestimmen. Ist Ihr Kind älter als 5 Jahre, muss auch das Kind der Namensänderung zustimmen.
Das stand in dem Link, den ich dir zu deiner Namensfrage geschickt habe.
es steht doch eindeutig da, dass es innerhalb von drei Monaten ab Geburt des Kindes möglich ist, den Nachnamen zu ändern, wenn das gemeinsame Sorgerecht vorliegt
mach es doch nicht so kompliziert
geht zum Jugendamt und stellt die nötigen Anträge und fertig
Nein, die Vaterschaftsanerkennung hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Das sind zwei unterschiedliche Sachen.
Ja, nach der Geburt den Nachnamen ändern lassen, damals habe ich einfach die Hebamme gefragt und wir konnten das in der Klinik machen.
Hab die Geburtsurkunde wohl bei meinen Schwiegereltern^^ Die können auf sowas besser aufpassen als ich xD
Aber frag da einfach mal nach in der Klinik.
Ich verstehe nur nicht ganz was daran so schlimm ist wenn in der Gebkunde "geborene sowieso" steht...
Du bist mein Held ♥️♥️♥️
Vielen Dank