Sonderurlaub wegen geburt vom 2 kind, Betreuung erstes kind?
Hallöchen. Und zwar haben wir vollgende Situation. Ich ssw 33+5 lueg mit blasensprung im kh. Mein Freund muss arbeiten. Wir haben aber noch ein 4 1/2 jahre altes kind zuhause. Oma( meinte mutter) ist zwar grade zu besuch aber muss nächste woche auch wieder nach hause. Gibt es da Sonderurlaub den mein freund zur Betreuung mache kann oder ähnliches. Meine Oma könnte ihn zwar auch nehmen aber da geht er nicht gern hin, ich weiß es is nur ausnahmsweise aber ich will ihn nicht zwingen. Danke fürs helfen
4 Antworten
Ihr könntet mal versuchen, ob ihr über die Krankenkasse eine Haushaltshilfe bekommt und die passt dann auch auf euer erstes Kind auf. Das sind allerdings nicht so sehr viele Stunden am Tag, eventuell muss die Oma trotz allem noch einspringen.
Einen Sonderurlaub zur Kinderbetreuung gibt es jedenfalls nicht. Eventuell lässt der Arbeitgeber deines Freundes mit sich reden, dass er normalen Urlaub oder unbezahlten Urlaub nimmt, da muss er halt einfach mal fragen.
ich verstehe nicht, dass man für jeglichen privaten Kram gleich Sonderurlaub beanspruchen will. Warum soll eigentlich ein Arbeitgeber für diese ganzen Dinge zahlen ohne dafür eine Arbeitsleistung als Gegenleistung zu bekommen. Man kann in so einer Situation sicherlich bei den meisten Arbeitgebern mit einem Entgegenkommen rechnen. Bedeutet, man darf den zustehenden Urlaub entsprechend der notwendigen freien Tage nehmen. Dazu ist es notwendig, dass man frühzeitig mit dem AG über die Situation spricht und dieser sich drauf einstellen kann. Wenn dann ein Kind früher kommt als gedacht wird man in der Regel mit der Kooperation des AG rechnen können.
Er kann Haushaltshilfe bei deiner Krankenkasse beantragen bzw. du für ihn als die Ersatzkraft. Er nimmt unbezahlten Urlaub (den der Arbeitgeber ihm geben kann, aber nicht muss), bekommt dann von dem eine Bescheinigung über den entgangenen Nettolohn. Den reicht ihr dann bei deiner Krankenkasse ein und bekommt die Erstattung bis zur Höchstgrenze Krankengeld. Ein Eigenanteil fällt nicht an, wenn es wegen der Schwangerschaft oder Geburt ist.
Es gibt keinen automatischen Sonderurlaub dafür, es kann aber eine unbezahlte Freistellung dafür beantragt werden. Dein Freund sollte das also schnellstmöglich mit dem Arbeitgeber klären.