Sonderregelung Simson Mopeds?
Ich habe mich ein wenig informiert und mitbekommen dass bei einer Gen Simson Modellen wie den s50/51 eine zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 60km/h erlaubt sind auch wenn man nur den AM Führerschein besitz. Gilt das nur für diejenigen die den Führerschein im Zeitraum der Regelung gemacht haben oder ist das aktuell und gilt für jeden der AM Führerschein macht? Weil normalerweise ist das Tempolimit ja 45km/h
4 Antworten
Ja, Du darfst mit einer neuen AM Erlaubnis auch DDR-Mokicks fahren, die eine 60 km/h-Zulassung haben.
Nach dem deutsch-deutschen Einigungsvertrag von 1990 gilt die 60km/h-Regelung (Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21) nur für DDR-Mopeds die bis zum 28. Februar 1992 in der DDR zugelassen worden sind.
Es gibt auch Re-Importe aus Rumänien, Polen, etc., die zwar das passende BJ haben, aber nie in der DDR liefen. Diese Re-Importe dürfen auch nur 45 km/h fahren. Deshalb nur Simsons kaufen, die auch entsprechende Papiere haben.
Auf folgende 50ccm-Modelle kann die 60 km/h-Regelung zutreffen:
- SR 1
- SR 2
- SR 4-1 Spatz
- SR 4-2 Star
- SR 4-4 Habicht
- KR 50
- KR 51 "Schwalbe"
- S50 (alle Typen)
- S51 (alle Typen ohne "/" hinter der 51 in der Typenbezeichnung)
- S51/1 (nur bis og. Zulassungsdatum)
- SR 50 (alle Typen ohne "/" hinter der 50 in der Typenbezeichnung)
- SR 50/ (nur bis og. Zulassungsdatum)
Der SR 4-3 Sperber ist von dieser Regelung ausgenommen, da er von Werk aus bereits mit 75 km/h zugelassen wurde und somit nicht mehr in die Kategorie Kleinkraftrad fällt. Zwischendurch gab es mal die Kategorie Leichtkraftrad (80ccm), in die er fiel. Jetzt wird der Sperber trotz seiner 50ccm der Motorrad-Kategorie zugeordnet und darf nur mit einer höheren Führerscheinerlaubnis gefahren werden als nur AM.
Danke für die ausführliche Beschreibung. Jetzt noch die Frage ob es auch mit Autoführerschein zugelassen ist solche Modelle zu fahren, da man mit diesem ja auch Fahrzeuge im AM und L Bereich führen darf.
Ja, AM und L sind beinhaltet. Allerdings erst ab 18, wenn ich das korrekt interpretiere. Demnach gelten AM und L während des begleiteten Fahrens noch nicht. Aber darüber weiß der User FahrschulNerd sicherlich besser bescheid.
Ja, da gab es mal was, weil die in der ehemaligen DDR so schnell fahren durften.
Aber frag mich bitte nicht, wie das dann mit dem FS geregelt ist.
Das gilt auch für Leute die jetzt den AM machen ..
Aber bitte auch das Datum der Erstzulassung beachten:
(21) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor nach § 18 II Nr. 4 StVZO (weggefallen, jedoch unproblematisch, da weiterhin Bestandsschutz für unsere Simson-Fahrzeuge gilt), wenn sie bis 28. Februrar 1992 erstmals in Verkehr gekommen sind.
wenn sie bis 28. Februrar 1992 erstmals in Verkehr gekommen sind.
Nicht ganz korrekt. Sie mussten in der DDR bis zu diesem Datum zugelassen worden sein.
In der DDR ist ab dem 3. Oktober 1990 nicht möglich (in der StVZO steht auch nicht "in der DDR", da steht nur "bis 28. Februar 1992").
Gut, dann eben im Sinne der DDR.
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor nach § 18 Abs. 2 Nr. 4, wenn sie bis 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
https://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr/BJNR208890990BJNE020003377.html
Da sich der FS auf S50 und S51 bezieht, gilt meine Antwort in der DDR dennoch, da die S50 nur bis 1980 und die S51 nur bis 1988 gebaut wurden.
Nein, das gilt nicht generell für Simson, sondern nur für welche, die in der DDR eine Betriebserlaubnis besaßen. Reimporte aus z. B. Ungarn dürfen auch nur 45km/h fahren.
Deswegen werden die DDR Papiere auch gerne gefälscht. Nicht nur geklaute, sondern auch reimportierte können damit teuer verkauft werden.
Wann du deine Fahrerlaubnis erhalten hast, spielt keine Rolle.
Wann du deine Fahrerlaubnis erhalten hast, spielt keine Rolle.
Ein Autoführerschein aus der DDR schließt diese Mopeds mit ein. Auch der später umgetauschte.
Ein Autofahrerlaubnis (Klasse 3 oder neuer B) aus der BRD inkludiert Klasse AM (Früher M) ebenfalls, selbst wenn sie heute erstmals ausgestellt wird. Aber darum ging es dem Fragesteller auch gar nicht.
Danke für die ausführliche Beschreibung. Jetzt noch die Frage ob es auch mit Autoführerschein zugelassen ist solche Modelle zu fahren, da man mit diesem ja auch Fahrzeuge im AM und L Bereich führen darf.