Sondergenehmigung BF17 alleine fahren?

2 Antworten

Solche Ausnahmegenehmigungen sind möglich, aber absolut selten. Erteilt werden sie natürlich weder vom ADAC noch von der Fahrschule, sondern von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landkreis/kreisfreie Stadt - da wo Du auch das BF17 beantragt hast).

Bei 45Min Weg zur Berufsschule dürfte das aber komplett aussichtslos sein, denn die Behörde verweist einen dann auf Öffis (selbst eine Stunde Fahrtweg ist da noch zumutbar - wird jedenfalls von den Verwaltungsgerichten so bestätigt), eine Wohnung am Ort der Schule/Ausbildungsstelle oder stumpf auf Fahrzeuge, die man in dem Alter schon alleine fahren dürfte wie Moped (ist ja beim BF17 enthalten) oder Leichtkrafträder der Klasse A1, die man ja ab 16 machen kann. Dass man damit bei Eis und Schnee ehr nicht fahren kann, ist der Fahrerlaubnisbehörde dabei leider auch komplett egal.

Selbst wenn die Fahrerlaubnisbehörde eine besondere Härte anerkennt und einer Ausnahmegenehmigung zustimmt, muss man dann auch noch zur kostspieligen MPU.

Ich hab´s damals auch probiert - keine Chance...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Deine örtliche Fahrerlaubnisbehörde ist für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zuständig.

Deren erste Frage wird sein: Wie schaffst du es aktuell, zur Berufsschule zu kommen, und warum ist das ohne Ausnahmegenehmigung zukünftig absolut unmöglich?