Sonder-Urlaub bei Todesfall einer verwandten Person, darf der Chef wirklich eine Kopie der Sterbe-Urkunde fordern?
Meine Schwiegermutter ist letzte Woche verstorben und ich war so fertig, dass mein Schicht-Führer mir sofort einen Tag SU gegeben hat.
Er meinte, dass mir 2 Tage zu stehen.
Am 27.Dezember ist die Beisetzung und da es ein Arbeitstag ist, wollte ich dafür natürlich den 2ten Tag des SU einreichen.
Mit hängenden Ohren hat er mir dann gesagt, dass der Chef eine Kopie der Sterbe-Urkunde verlangt, bevor er diesen genehmigen kann.
Darf er das wirklich?
Die Urkunde ist noch beim Bestatter und ein WE und die Feiertage liegen auch noch dazwischen!
Kann ich die notfalls auch noch nach reichen?
4 Antworten
Kann ich die notfalls auch noch nach reichen?
Ja und ja.
Sonderurlaub steht dir nur bei Todesfällen von Verwandten 1.Grades zu. Schwiegereltern gehören nicht dazu. Dir daher bereits einen SU zu bewilligen, war ein Entgegenkommen des AG. Dir noch einen 2. zu gewähren, ist daher auch Sehr kulant, der AG kann dies daher an Bedingungen knüpfen. Vielleicht kann euch der Bestatter eine Kopie faxen oder mailen.
Sonderurlaub steht dir nur bei Todesfällen von Verwandten 1.Grades zu. Schwiegereltern gehören nicht dazu.
Das ist so allgemein nicht richtig!
Wenn der Anspruch auf Sonderurlaub sich aus der Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" ergibt, dann spielt der Verwandtschaftsgrad zwar auch eine Rolle, entscheidend ist aber das Maß der persönlichen Verbindung, wie sie sich z.B. (!) aus dem Leben in einem gemeinsamen Haushalt ergeben kann, auch wenn es sich nicht um einen Verwandten 1. Grades handelt.
Anders ist es, wenn diese gesetzliche Bestimmung durch eigene betriebliche/vertragliche Regelungen zur Gewährung von Sonderurlaub ersetzt wurde - diese sind das entscheidend.
Mein Beileid zunächst.
Der Chef darf die Kopie fordern, denn Dein Sonderurlaub geht voll zu seinen Lasten.
2 Tage stehen Dir zu, wenn ein näher Verwandter aus Deinem Haushalt (!) stirbt. Also Elternteil oder Kind, die in Deinem Haus wohnen.
Bei der Schwiegermutter bekommst Du mit viel Glück einen Tag.
Ja, darf er.