2 Antworten

Nein

Nein, definitiv nicht.

Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut und es steht jedem zu, sich im Rahmen der entsprechenden Gesetze öffentlich für oder gegen etwas einzusetzen.

Aber eine Versammlung, die den vorrangigen Zweck verfolgt, damit gezielt Rechtsgüter von anderen Menschen zu beeinträchtigen, ist in meinen Augen keine Versammlung nach dem Versammlungsrecht, sondern eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Es kann nicht sein, dass man jemanden, der etwas rechtskonformes tut, einfach so eigenmächtig daran hindern darf, weil es einem persönlich nicht passt.

Ja

Meinungsfreiheit gilt nur wenn deine Meinung vertreten wird aber nicht für andere Meinungen. Oder was soll der Unfug jetzt?