Sollte man Fremdgehen rechtlich bestrafen?
Meiner Meinung nach nein, denn dann wären wir so schlimm wie ISIS.
sollte man fremdgehen bzw ehebruch bestrafen?
10 Antworten
Weshalb sollte der Staat Fremdgehen bzw. Ehebruch bestrafen? - Dies läßt sich doch auch auf privater Ebene sehr effizient regeln.
Wenn das Ehepaar einen Vertrag hat, der Fremdgehen ausschließt, kann man ja zivilrechtlich klagen.
Strafrechtlich sehe ich da keine Handhabe. Aber für die Polizei oder Staatsanwaltschaft ist eine solche Anzeige sicher spaßig :D
Ich glaube, die Menschen die das tun sind schon bestraft genug. Geht das mal durch den Freundeskreis oder an die Familie...
und auch die Psyche leidet darunter.
gibt natürlich auch Ausnahmen, aber das könnte man rechtlich nicht unterscheiden:)
Könnte man doch überhaupt nicht. Denn es kommt immer drauf an, was als Fremdgehen nun gewertet werden kann und was noch kein Fremdgehen ist.
Aber was ich viel lieber rechtlich bestrafen würde, wären die Ohrfeigen, die die Mädels an den Jungs verteilen, während die Jungs ja dauernd nicht zuhauen dürfen, wenn die Mädels fremdgehen.
sag das bitte mal unserer Gesellschaft. Die lachen nur aus.
Man kann eine einfache Ohrfeige nicht mit Stark verprügeln vergleichen.
komisch, dass die Jungs auch keine Ohrfeigen austeilen dürfen, gegenüber den Mädels.
Mir sollte keine Frau eine Ohrfeige geben, denn ich gebe sie zurück. Immer, mehrfach gewesen. DANN ist das Erschrecken groß !
Klar, ich kenne viele Frauen die sich darauf ausruhen, dass die Männer/Jungs eh nichts machen können... :D
Körperliche Gewalt, Schlagen SOLLTE nie ein Argument sein. Aber wer schlägt der sollte auch damit rechnen das zurückgeschlagen wird - das gilt AUCH für schlagende Frauen. Ich sagte mehr als einmal : "Denk nicht mal dran ! Ich schlage zurück und bedenke dabei das in meiner flachen Hand mehr Kraft liegt als in Deiner".
"DAS wagst Du nicht . . . !" Doch, ich wage nicht nur, ich handele. Ich lasse mich nicht schlagen, von Niemandem.
Untrue ist zwar nicht so toll aber es gehört nach wie vor zum Privatleben. Da sollte der Staat niemals eingreifen.
Bezweifle ich. Ein solcher Vertrag wäre in meinen Augen ein Vertrag gegen die guten Sitten und würde Grundrechte des Menschen einschränken, die ohne entsprechende gesetzliche Grundlage nicht einzuschränken sind.
Gegen ie Guten Sitten, damit nichtig, damit kann auch niemand daraus zivilrechtlich klagen