Sollte es über die 5 Wahlhrundsätze noch zusätzliche Wahlgrundsätze geben?

2 Antworten

Die fünf Wahlgrundsätze (allgemein, frei, geheim, gleich, unmittelbar) bilden das Fundament fairer Wahlen. Zusätzliche Grundsätze könnten die Transparenz erhöhen oder spezifische Aspekte wie Online-Wahlen oder ethische Richtlinien abdecken, jedoch könnten sie auch die Komplexität erhöhen und Umsetzungsprobleme verursachen.

Gibt es sogar: Den ungeschriebenen Wahlrechtsgrundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, der besagt, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen müssen.

Dieser ist vom BVerfG aus Art. 38 i. V. m. Art. 20 I und II abgeleitet worden und allgemein anerkannt.