Sollte es für solche Fälle noch eine Todesstrafe geben?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, ich bin für die Todesstrafe !

Im eindeutig erwiesenem Fall.

Meine erste Tochter wäre heute 49. Sie war in der zweiten Klasse, sie war 7. Älter wurde sie nicht. Die Todesstrafe für Kinderschänder macht mein Kind nicht wieder lebendig. Aber sie verhindert jeden "Rückfall" zu Schaden eines weiteren Kindes. Zudem kostet sie deutlich weniger als die lebenslange Versorgung des Täters in lebenslanger Haft oder Sicherheitsverwahrung. Man darf es aber nicht zulassen das sich wie in den USA eine spezialisierte "Anwalts" - Klientel zur Einnahmequelle macht die Hinrichtung zum Tode Verurteilter um Jahre hinauszuzögern, 20 Jahre in der Todeszelle sind dort keine Seltenheit.


EngelbertDolfus 
Beitragsersteller
 23.06.2024, 17:25

Sofort nach dem Gerichtsurteil aufs Feld, letzte Worte und Schuss.

Mein Beileid zu deinem schweren Verlust.

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Sobald sich ein menschliches Wesen anmaßt, über das Leben eines anderes Wesens zu bestimmen, ist dies eine sehr "üble" Sache.

Wir müssen / dürfen lernen, dass wir ALLE gleichwertige Wesen sind. Ja, die einen haben mehr, die einen weniger Erfahrung bzw. Bewusstsein. Doch im KERN sind wir alle gleich, da wir derselben Ur-Quelle entspringen.

Eine reife Gesellschaft und die Todesstrafe ist absolut unvereinbar, auch wenn es zugegeben krasse Fälle gibt.

Schaut Euch die alten Hochkulturen an. Dagegen wirken wir trotz unserer hochgelobten Technik wie Neandertaler - besonders im Umgang miteinander.


Rheinflip  30.06.2024, 09:51

Sklaverei, Folter, Frauenhandel, Feudalismus ist für dich erstrebenswert

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Es sollte lebenslange Haft geben, die wirklich lebenslang ist.

Nicht, dass ich denke, dass es bei diesem Fall so ist, aber die Todesstrafe ist nicht rechtzufertigen, weil sie missbraucht werden kann und es kann sich um Justizirrtürmer handeln.


EngelbertDolfus 
Beitragsersteller
 23.06.2024, 17:28
Justizirrtürmer

In diesem Fall ist die Tat zugegeben worden.

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Ja, die Todesstrafe sollte bei Mord eingeführt werden.

LG


rkwiss  23.06.2024, 16:00

Und was ist, wenn sich Jahre später herausstellt, dass der Hingerichtete unschuldig war?

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123455958  23.06.2024, 16:03
@rkwiss

Naja, dann sollte man nur die Todesstrafe einwenden, wenn es sicher ist oder man gibt nur eine sehr starke Strafe.

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rkwiss  23.06.2024, 16:07
@123455958

Für wirklich lebenslang bin ich in solchen Fällen absolut zu haben, Todesstrafe geht für mich dagegen gar nicht.

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verreisterNutzer  23.06.2024, 17:07
@123455958

Also unterschiedlich bestrafen? Und was wenn doch mal ein Unschuldiger getötetwird, was ja bereits vorgekommen ist? Hat der ann Pech gehabt?

Nein, Die Todesstrafe ist abgeschafft und das ist auch gut so.

Diskutieren kann man eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters und eine Anwendung der Jugendstrafe bis maximal 16, zumindest wenn man 16-Jaährigen das volle Wahlrecht geben will.

Mehr Rechte gehen halt häufig mit mehr Pflichten einher.

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