Sollte eine Klimaanlage in Mietwohnungen Gesetzlicher Standard sein?

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

Nein 92%
Ja 8%

4 Antworten

Nein

... und den Innenpool und den Billardraum.

Die Invest- und Wartungskosten kämen auf die Miete drauf und schon jetzt sind viele Menschen bzgl. der Mietkosten an der Grenze des Leistbaren.

Zudem kann man als Mieter mit richtigem Lüftungs- und Dämmverhalten (Rollladen) auch im Sommer seine Wohnung angenehm gestalten.

Nächste Lösung wäre die Anschaffung eines mobilen Klimagerätes mit Schlauch durch den Mieter selbst. Da bekommt man ab ca. 350,- € schon sehr gute Geräte (Midea Mobiles Klimagerät Silent Cool 26 Pro WF, 9000 BTU 2,6kW, Kühlen&Ventilieren&Entfeuchten, Raumgröße bis 88m³(33㎡), APP-Steuerung/Alexa/Google Home/IFTTT, Mobile Klimaanlage mit Abluftschlauch : Amazon.de: Garten).

Zum Baurecht: Besser wäre eine Bauvorschrift mit konditionierter Lüftung und nicht-öffenbaren Fenstern. Dann wäre die Raumluft über Biofilter die Beste, die man haben kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ... aus Projektentwicklung, WEG-Recht, Beirat
Nein

Nein, das ist umweltschädlich. Ich bin eher für ein Verbot. Man muss die Häuser so bauen, dass sie im Winter maximal Sonne tanken, aber im Sommer die Wärme draußen bleibt. Dazu sollten im Sommer die Jalousien (nur Außenjalousien machen da Sinn!!) weitgehend drunten sein, aber das alleine wird nicht reichen, muss man sich halt noch was einfallen lassen.

Ja

Gesetzlicher Standard sollte eine Kaltmiete von 3 Euro / qm sein.

Nein

Wegen den paar Tagen im Jahr, an denen es wirklich mal warm ist?