sollte der eine erziehungsberechtigte versterben?

4 Antworten

Wenn es dafür einen guten Grund gibt, dann schon.

Eine Inobhutnahme ist aber immer nur kurzfristig. Langfristig müsste dann das Familiengericht über einen möglichen Sorgerechtsentzug entscheiden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Wenn du erreichst das die Person als nicht geeignet angsehen wird.

Einfach so machen die das auf deinen Wunsch vermutlich nicht. Es muss schon gute Gründe haben damit sie sich den Aufwand machen. So lange du nicht irgendwie gefährdet bist kann es sein dass es nicht nach deinen Wünschen geht.

Du kannst dich immer ans Jugendamt wenden, wenn es ein Problem gibt.

Man kann als Minderjährige/r Wünsche äußern, die aber schlussendlich nicht erfüllt werden müssen