soll man Waren wirklich nicht in den eigenen Rucksack geben im Geschäft?

12 Antworten

Waren in Rucksäcke oder andere verschließbare Behältnisse geben ist in den meisten Geschäften in der Tat nicht gerne gesehen.

Ob es eine Gesetzesgrundlage gibt vermag ich nicht zu sagen. Die Hausordnung kann hierbei ggf. Einschränkungen vorgeben.

Eine recht verärgerte Angestellte im Supermarkt hat mir vor einigen Jahren die Erklärung vor die Füße geranzt, nachdem ich dort zuvor auch über Jahre problemlos Einkäufe im Rucksack verstaut und zur Kasse getragen habe.

Im Rucksack können sie nicht sehen was ich mit mir führe, sobald ich ihn verschließe. Und man kann mich an der Kasse rechtlich nicht zwingen Einsicht in diesen zu bekommen. Man müsste also blind darauf vertrauen dass ich alles aufs Band gelegt habe oder die Polizei zu einer Durchsuchung anrücken lassen. Um der Diebstahlproblematik vorzubeugen, will man daher oft neben Einkaufswägen und Körben nur offene Taschen und Tragebehältnisse im Laden.

Die Ware gehört dir (noch) nicht und trotzdem verleibst du sie dir ein.

Du verbirgst die Ware und das ist sehr verdächtig und deshalb nicht ratsam, denn es impliziert Diebstahl.

Streng genommen schaffst du damit eine Gewahrsamsenklave und vollendest den Tatbestand des Diebstahls.

Daher wird das nicht gerne gesehen.


Ich habe mal was gelesen, von wegen, das würde einem Diebstahl gleich kommen. So oder so würde ich es einfach nicht machen. Das vermeidet unnötige Konflikte.

naja sofern du sie noch nicht gekauft hast einfach einstecken ist das tatsächlich nicht erlaubt