Supermarkt Rucksack Sachen rein tun?

5 Antworten

Wenn du vorher fragst und man es dir gestattet, dann kannst du es tun. Wenn nicht, dann begibst du dich auf sehr sehr dünnes Eis. Denn es zählt nicht in "Richtung" Diebstahl, sondern kann sogar bereits als einer gewertet werden, da hier ein Gewahrsambruch vorliegt. Denn wenn du etwas dort hinein tust, dann hat der Händler kein Gewahrsam mehr über die Ware, da sie für ihn "weg" ist, weil er nicht an deinen Rucksack darf. Dass man erst mit der Ware durch die Kasse oder den Laden verlassen muss ist ein weit verbreiteter Irrtum, sondern es gilt als Diebstahl, sobald die Ware eingesteckt ist, da du eben dies nicht darfst.

Das kommt auf die konkrete Situation an.

Unter Umständen wird im Rucksack bereits eine Gewahrsamsenklave geschaffen, sodass man bereits von einer vollendeten Wegnahme ausgehen könnte.

Aus Erfahrung kann ich dir zudem sagen, dass das Einpacken in den Rucksack keine Zeit spart. An der Kasse musst du erst alles rausräumen und dann - während des Bezahlvorgangs - wieder einpacken.

Ein Wagen oder Korb ist die deutlich entspanntere Alternative, bei der man auch nicht so schnell in den Verdacht dies Diebstahls gerät.

Wenn Du der Kassiererin den leeren Rucksack zeigst, dann dürfte es keine Probleme geben.

Ich habe schon oft Kunden gesehen, die ihre Sachen in ihrem eigenen Korb oder Shoppertasche legen.


RobertLiebling  06.10.2020, 17:39
Ich habe schon oft Kunden gesehen, die ihre Sachen in ihrem eigenen Korb oder Shoppertasche legen.

Solange dieses Behältnis offen ist, sehe ich darin grundsätzlich auch kein Problem.

Das ist nicht erlaubt. Keiner kann wissen, ob Du die Sachen dann auch tatsächlich aufs Band legst.

Außerdem muss man wegen Corona einen Einkaufswagen nehmen als Abstandshalter.

Kannst du machen.

Du legst dann alles auf das Band und lässt die Kassiererin in deinen Rucksack rein schauen, dann ist alles o.k.

Solange man den Laden nicht verlässt ist es auch kein Diebstahl.


RobertLiebling  06.10.2020, 17:37
Solange man den Laden nicht verlässt ist es auch kein Diebstahl.

Stichwort: Gewahrsamsenklave.

Die Wegnahme, somit der Diebstahl, kann bereits im Laden vollendet sein, beendet wird er nach Verlassen des Geschäfts

danitom  06.10.2020, 19:21
@RobertLiebling

Ja du hast recht, habe das nachgelesen und meine Antwort zum löschen gemeldet, löschen sie aber nicht.

Sorry für meine falsche Antwort.