Sitzebleiben?

1 Antwort

Da du von Punkten sprichst, gehe ich davon aus, dass ihr bereits in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe seid.

In der Q-Phase zählt jedes Halbjahr für sich allein, sodass die Noten nicht verrechnet werden. Allerdings wird dein Freund sicherlich mündlich 2-3 Verrechnungspunkte haben und so mind. einen Notenpunkt erhalten. Damit ist - sofern die Leistungen der anderen Fächer der Versetzungsordnung entsprechen - die Versetzung sicher.

Im Zweifelsfall schadet es nicht die Klausuren rechtlich zu prüfen und ggf. gegen die Zeugnisnote beziehungsweise gegen das Zeugnis einen Widerspruch zu erheben. Denn 0 Punkte in Deutsch ist - sofern man nicht kaum etwas schreibt und Sprache, Ausdruck, Stil, Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung unterdurchschnittlich entwickelt sind - im Rahmen des Unmöglichen.


DevonLarratt2 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 02:08

Könnte ich dir den Text von meinem Kollegen zusenden? Damit Sie rüberschauen? Das würde Soviel weiterhelfen, weil das dachten wir uns auch. Danke

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AufGleichstand  15.06.2024, 02:23
@DevonLarratt2

Weder bin ich Deutschlehrer noch kenne ich die Erwartungsrichtlinien. Daher leider nein. Vielleicht findet sich in der Community ein Deutschlehrer, der das gerne für euch macht.

Aber wie gesagt: 0 Punkte in Deutsch sind fast unmöglich. Da muss man in allen Bereichen extrem schlecht abgeschnitten haben.

Grundsätzlich könnt ihr auch formal eine Beschwerde bezüglich der Note bei der Schulleitung einlegen und bei Ablehnung dies an die Aufsichtsbehörde weiterleiten, sodass diese den Sachverhalt prüfen. Das dürft ihr schon jetzt machen und trägt manchmal auch Früchte.

Aber einfach aus dem Grund, weil Widersprüche und Klagen gegen Schulen eine sehr hohe Erfolgsquote haben, empfehle ich gerne den direkten Weg - nach Zeugnisausgabe - über das Widerspruchsverfahren. Wenn die Versetzung davon abhängt, dann könnt ihr auch beim Verwaltungsgericht parallel zum Widerspruch einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen, sodass in der Hinsicht schnell entschieden beziehungsweise die Nichtversetzung vorläufig aufgehoben wird.

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AufGleichstand  15.06.2024, 02:26
@AufGleichstand

Außerdem: Das Schuljahr ist bald rum. Ihr könnt sicherlich am Montag den Lehrer nach der mündlichen Note fragen und dann wisst ihr ja schon, ob dein Freund versetzt wird oder nicht.

Die schriftliche Note dürft ihr - unabhängig davon, dass er versetzt wurde - noch ein Jahr nach Bekanntgabe des Zeugnisses anfechten.

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