Sirene kaufen und benutzen?

3 Antworten

Naja... zunächst einmal wirst Du sicherlich eine Baugenehmigung brauchen, um diese aufstellen zu dürfen.

Die Nutzung wiederum wäre dann

  • Missbrauch von Notrufeinrichtungen
  • (§145 StGB / Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe)
  • Unzulässiger Lärm (§117 OWiG), Ruhestörung, Lärmbelästigung (Geldbuße bis zu 5.000 EUR)

Hinzu kämen dann noch die finanziellen Folgen des Missbrauchs, die von Dir zu tragen wären. Beispielsweise Kosten für den (Fehl-)Einsatz der Feuerwehr, Ersatzansprüche der zivilen Arbeitgeber für die Freistellung ihrer Mitarbeiter usw.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Das verwenden eines Sondersignal ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld belegt von rund etwa 20,00 Euro

Zitat aus §52 StVZO

Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es für die Rundumwirkung erfordert, mehreren Warnleuchten für blaues Blinklicht dürfen ausgerüstet sein:

1.

Kraftfahrzeuge sowie Anhänger, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Logistik und Mobilität oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,

2.

Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge sowie Anhänger der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes, falls sie als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind,

3.

Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind, falls sie als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind,

4.

Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind, falls sie als solche außen deutlich sichtbar gekennzeichnet sind.


26Sammy112  25.07.2024, 10:19

Du beziehst Dich hier auf die akustische und optische Sondersignalanlage von Einsatzfahrzeugen und die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungsordnung).

Das hat aber alles nichts mit den vom Fragesteller angesprochenen Sirenen zu tun. Denn der meint Sirenen als technische Einrichtung zur Alarmierung der Feuerwehr oder Warnung der Bevölkerung vor Gefahren. Einsatzfahrzeuge in Deutschland verfügen über keine Sirenen, sondern Folgetonanlagen oder Tonfolgeanlagen.

0

Misbrauch von Notruf Einrichtungen; Geldstrafe oder ein Jahr Gefängniss.

Und jeder Einsatz der Sirene ohne Anordnung der zuständigen Behörde gehört dazu.

Wie willst du die Auslösen? Wenn du es selber tust, siehe Oben. Und Wie und Warum?

Feuerwehr, DRK, MHD, THW, DLRG um nur eineige zu Nennen werden von der Kreisleitstelle je nach Bedarf über BOS Funk mit deren RIC je nach Bedarf Einzeln, als Örtliche Gruppe oder Einsatzeinheit gezielt Alamiert.

Der Alarm geht dann auf einen BOS Pager oder wird über Alarmsysteme Weitergereicht. Z.B. Über DIVERA die Es als E-Mail oder SMS ans Handy schickt.

Die löst dann am Handy auf jeden fall Alarm aus, auch wenn das Gerät stumm geschaltet ist.

Wozu brauchen wir dann so einen Blödsinn?


SirKermit  25.07.2024, 07:30
Wozu brauchen wir dann so einen Blödsinn?

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass einige Infrastrukturen ausfallen können oder Apps unzuverlässig sind. Aus https://www.feuerwehrmagazin.de/wissen/ohne-sirenen-geht-es-einfach-nicht-82003

Immer mehr Landkreise und Verbandsgemeinden setzen wieder verstärkt auf die Sirene als Warninstrument für Bürger oder als Alarmierungsmittel für Feuerwehrkräfte. „Gerade in ländlichen Gebieten sind die Sirenen zur Alarmierung der Aktiven eigentlich unverzichtbar“, sagt Stefan Zwick, Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Maßweiler. „Bei uns ist die Funkausleuchtung nicht überall gegeben. Gerade in manchen Tälern oder an steilen Hängen lösen die Meldeempfänger nicht zuverlässig aus.“
Ein weiterer Gesichtspunkt ist die akustische Wahrnehmbarkeit der Funkmeldeempfänger. „Sobald Rasenmäher, Heckenschere, Laubbläser, Hochdruckreiniger oder sonstige laute Maschinen oder Geräte benutzt werden, fällt der Alarm des Funkmeldeempfängers dem Gehörschutz oder dem Umgebungslärm zum Opfer“, so Zwick. Auch sei der Vibrationsalarm in der Arbeitskleidung oft nicht spürbar.
0