Sind Vermieter dazu verpflichtet Mieter auf Asbest zu informieren, auch wenn dieser fest gebunden ist?
Also ich meine wenn der Asbest in den Innenwänden verbaut ist; dort wo man auch einfach in die Wand bohren dürfte.
5 Antworten
Eine asbesthaltige Wohnung darfst Du gar nicht mehr vermieten. Wenn der Mieter es mit bekommt, könnte er Dich verklagen. Sag es ihm, dann kann er entscheiden, ob er die Wohnung nimmt oder nicht.
Wenn der Vermieter von dem Asbest weiß:
War übrigens ganz einfach bei Google zu finden.
Nein, sind sie nicht, wozu auch?
Sie dürfen nirgendwo "einfach" durch Bohren fremdes Eigentum beschädigen.
Wenn Sie das tapfer beherzigen, dann sterben Sie auch nicht an böswillig freigesetztem Astbeststaub, von dessen Existenz bis dahin vermutlich niemand eine Ahnung hatte.
Selbstverständlich darf ich in einer Mietwohnung bohren. Oder seit wann darf man in einer Mietwohnung keine Bilder oder Lampen mehr aufhängen? Und der Vermieter hat sehr wohl ausfindig zu machen, ob das Wohnobjekt mit Asbest belastet ist. Tut er das nicht, hat er zumindest fahrlässig gesundheitliche Schäden Dritter in Kauf genommen.
Doch. Innerhalb der eigenen 4 Wände darf man leichte Bohrarbeiten wie z.B. ein Bild aufhängen selbst erledigen
Woher weiß ein Vermieter das denn ? Was sollte das bringen ? Wollen sie ausziehen ?
Nein, irgendwas an den Zimmerdecken machen. Steht in einer vorherigen Frage (falls es die noch gibt).
Da will wohl jemand die komplette Wohnung perforieren; erst die Decken und dann die Wände!?!
Hmmm ...!?! ...verwechseln Sie da nicht gleich in mehrfacher Hinsicht Roß und Reiter?