Sind Handwerker, die sich beschweren, weil Ihre Rechnungen bei Großprojekten nicht bezahlt werden, selbst schuld?

4 Antworten

Sind sie selbst schuld, weil sie ja Teilzahlungen hätten vereinbaren können

Soso, Du willst also verkaufen, dass nicht der Schuldner sondern der Gläubiger schuld ist, wenn ein Vertragspartner seine Zahlungspflicht nicht erfüllt.

Ein interessanter Gedanke.

Der könnte ja zu dem Ergebnis führen dass niemand mehr seine Rechnungen bezahlen müsste.


Kabinenpersonal 
Beitragsersteller
 09.04.2024, 22:19

Wer so blöd ist, seine gesamte Existenz an einen Auftrag zu hängen, der hat es nicht anders verdient. Da kann man genauso Roulette spielen oder das gesamte Geld in eine Pennystock investieren. Tut dir die Wahrheit etwa weh?

GutenTag2003  09.04.2024, 22:23
@Kabinenpersonal
Wer so blöd ist, seine gesamte Existenz an einen Auftrag zu hängen, der hat es nicht anders verdient.

Du hast sicher Recht

  • Kriminelle sind unschuldig
  • Vergewaltigte sind selbst schuld
  • in wessen Haus eingebrochen wird, ist selbst Schuld

usw.

Man darf Dich beglückwünschen, wie selbstverständlich Du kriminelles Handeln zu legalisieren versuchst.

Muss man davon ausgehen, dass Du Deine Rechnungen nicht bezahlst?

Nein, das sind sie nicht. Außerdem hast du offensichtlich recht wenig Ahnung, denn Gier hat nun rein gar nichts mit der Rechnungslegung zu tun.


Die Unterstellung kann ich nicht nachvollziehen.

Die Begleichungen der Teilzahlungsrechnungen ist i.d.R. von der Erreichung von Teilzielen bzw. von entsprechenden Nachweisen abhängig - und können also hinausgeschoben werden. Begründungen lassen sich schnell finden.

Gier ist wohl eher bei den Auftraggebern zu suchen und zu finden.


Kabinenpersonal 
Beitragsersteller
 09.04.2024, 22:27
Die Begleichungen der Teilzahlungsrechnungen ist i.d.R. von der Erreichung von Teilzielen bzw. von entsprechenden Nachweisen abhängig - und können also hinausgeschoben werden. Begründungen lassen sich schnell finden.

Eben. Und wenn der Arbeitgeber das Teilziel nicht entlohnt, ruht die Arbeit und das Risiko ist nur das Teilziel(oder ein Bruchteil des Zieles). Sicher kann man klagen, doch da sucht man sich lieber einen anderen Kunden. Wenn da die Gier nach dem großen Geld nicht wäre - das nie bezahlt wird. Alleine schon wegen der Gier haben sie es verdient. Handwerker, die sich nicht absichern sind nicht besser als Menschen, die alles auf Rot setzen.

Nordlicht979  09.04.2024, 22:43
@Kabinenpersonal

so einfach ist das nicht. Wenn die Arbeit ruht, platzt der Vertrag, ggf. folgt eine Vertragsstrafe - in jedem Fall macht der Handwerker ganz sicher einen Verlust.

Kabinenpersonal 
Beitragsersteller
 09.04.2024, 22:58
@Nordlicht979

Blödsinn, der Vertrag ist gerade darauf ausgelegt, daß die Arbeit ruht, wenn nicht bezahlt wird. Das ist der Sinn von Teilzahlungen. Wie gesagt, selber schuld.

Nordlicht979  09.04.2024, 23:04
@Kabinenpersonal

Wenn die Teil-Bezahlung von dem Erreichen von Teilzielen abhängt, trifft das von Dir Geschriebene nicht zu.

Ich verstehe nicht, was das mit Gier zu tun haben soll, wenn jemand auf Ausgleich seiner Rechnungen besteht.

Ein Handwerksbetrieb geht schliesslich in Vorleistung mit Material, Löhnen, Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

Ich kenne kein einziges Grossprojekt, in dem nicht monatlich abgerechnet wird.

Die Gier liegt da wohl eher beim Auftraggeber.

Ich kenne keinen Fachbetrieb, der sich auf Verträge wie von dir geschildert einlässt.


Kabinenpersonal 
Beitragsersteller
 10.04.2024, 12:38
Ich verstehe nicht, was das mit Gier zu tun haben soll, wenn jemand auf Ausgleich seiner Rechnungen besteht.

Ich erkläre es jetzt einmal, wenn du es dann immer noch angeblich nicht verstehst, willst du es nicht verstehen und meine Aufmerksamkeit für dich ist vorbei.

Es geht um die Gier der Handwerker nach dem Geld für einen umfangreichen Auftrag.

Der gleiche Antrieb, der Menschen ins Multi-Level-Marketing und zu fragwürdigen Investitionen bringt.

Ein Handwerker, der seine Existenz von der Zahlungsmoral eines einzigen Kunden abhängig macht, mag im Recht sein, er ist trotzdem Pleite, wenn der Kunde nicht rechtzeitig bezahlt und kommt auch nicht wieder auf die Beine. Außerdem kann der Kunde nicht vorhandene Mängel rügen und so den Anspruch auf Zahlung auch rechtlich schmälern.

All das nennt sich Risiko. Ein Handwerker, der dummdämlich glaubt, der Staat wird ihn schon beschützen, hat es nicht besser verdient, wenn er Teilzahlungen nicht zur zwingenden Voraussetzung macht.