Sind Deutsche Ohne Migrationshintergrund auch gleichzeitig Volksdeutsche Leute?

6 Antworten

Da Deutschland immer schon ein Einwanderungsland war, gibt es so gut wie kein Deutscher, der nicht in seinem Stammbaum eine andere Nationalität finden wird.

Somit ist deine Frage hinfällig


DeutschDiaspora  27.07.2024, 12:23

Einfach falsch, was Sie sagen: bitte unter https://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/__6.html den folgenden Artikel lesen: "

Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)§ 6 Volkszugehörigkeit

(1) Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.

(2) Wer nach dem 31. Dezember 1923 geboren worden ist, ist deutscher Volkszugehöriger, wenn er von einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen abstammt und sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete durch eine entsprechende Nationalitätenerklärung oder auf andere Weise zum deutschen Volkstum bekannt oder nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehört hat. Vor Verlassen des Aussiedlungsgebietes geänderte Nationalitätenerklärungen nur zum deutschen Volkstum gehen früheren Bekenntnissen zu einem nichtdeutschen Volkstum vor. Ernsthafte Bemühungen zur Änderung einer Nationalitätenerklärung können im Sinne von Satz 2 genügen. Das Bekenntnis auf andere Weise kann insbesondere durch den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder durch den Nachweis familiär vermittelter Deutschkenntnisse erbracht werden. Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum muss bestätigt werden durch den Nachweis der Fähigkeit, zum Zeitpunkt der verwaltungsbehördlichen Entscheidung über den Aufnahmeantrag, in Fällen des § 27 Absatz 1 Satz 2 im Zeitpunkt der Begründung des ständigen Aufenthalts im Geltungsbereich dieses Gesetzes, zumindest ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen zu können, es sei denn, der Aufnahmebewerber kann diese Fähigkeit wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder wegen einer Behinderung im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch nicht besitzen. Ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum wird unterstellt, wenn es unterblieben ist, weil es mit Gefahr für Leib und Leben oder schwerwiegenden beruflichen oder wirtschaftlichen Nachteilen verbunden war, jedoch auf Grund der Gesamtumstände der Wille unzweifelhaft ist, der deutschen Volksgruppe und keiner anderen anzugehören.

".

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Krawallbotz  27.07.2024, 12:59
@DeutschDiaspora

Fühlst du dich, weil du das unter so ziemlich jede Antwort postest, jetzt besser?

So was könnte man schon als Spam ansehen.

Gib deine eigene Antwort und gut ist !

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DeutschDiaspora  27.07.2024, 14:08
@Krawallbotz

Abgesehen davon, welche ist die richtige Antwort? Und warum haben die Deutschen, die eigentlich im 19. Jh. das System der Schutz der deutschen Minderheiten und des Auslandsdeutschtums schlechthin gebaut haben, ausgerechnet jetzt keine Ahnung davon? Rudolf Schuster und Klaus Iohannis waren als Volksdeutsche (ausgewiesene Mitglieder ihrer jeweiligen Minderheitenorganisationen) sogar Präsidenten ihrer Länder geworden! Und Herta Müller und Stefan Hell (Spätaussiedler, aber nicht in Deutschland "geboren") sind Nobelpreisträger für Deutschland (2009 und 2013). Aber hey, die Deutschen studieren jetzt in Mallorca.

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Krawallbotz  27.07.2024, 14:14
@DeutschDiaspora

Und?

Noch mal die Frage :

Warum spamst du hier rum?

Gib deine eigene Antwort mit allen Erläuterungen und gut ist

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FrageHalaco1 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 11:54

ist jeder nach Deutschland eingewandert?

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Krawallbotz  26.07.2024, 11:57
@FrageHalaco1

Irgendwann sicherlich.

Ich habe einen Stammbaum und meine Vorfahren kamen 1659 von Italien nach Deutschland.

Es waren die alten Römer in Deutschland, die Kelten, die Franzosen.....

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Bitte unter https://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/__6.html den folgenden Artikel lesen: "

Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)§ 6 Volkszugehörigkeit

(1) Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.

(2) Wer nach dem 31. Dezember 1923 geboren worden ist, ist deutscher Volkszugehöriger, wenn er von einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen abstammt und sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete durch eine entsprechende Nationalitätenerklärung oder auf andere Weise zum deutschen Volkstum bekannt oder nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehört hat. Vor Verlassen des Aussiedlungsgebietes geänderte Nationalitätenerklärungen nur zum deutschen Volkstum gehen früheren Bekenntnissen zu einem nichtdeutschen Volkstum vor. Ernsthafte Bemühungen zur Änderung einer Nationalitätenerklärung können im Sinne von Satz 2 genügen. Das Bekenntnis auf andere Weise kann insbesondere durch den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder durch den Nachweis familiär vermittelter Deutschkenntnisse erbracht werden. Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum muss bestätigt werden durch den Nachweis der Fähigkeit, zum Zeitpunkt der verwaltungsbehördlichen Entscheidung über den Aufnahmeantrag, in Fällen des § 27 Absatz 1 Satz 2 im Zeitpunkt der Begründung des ständigen Aufenthalts im Geltungsbereich dieses Gesetzes, zumindest ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen zu können, es sei denn, der Aufnahmebewerber kann diese Fähigkeit wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder wegen einer Behinderung im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch nicht besitzen. Ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum wird unterstellt, wenn es unterblieben ist, weil es mit Gefahr für Leib und Leben oder schwerwiegenden beruflichen oder wirtschaftlichen Nachteilen verbunden war, jedoch auf Grund der Gesamtumstände der Wille unzweifelhaft ist, der deutschen Volksgruppe und keiner anderen anzugehören.

".

Jeder Mensch hat Verwandte und Gene einer anderen Nationalität.

Wem's nicht passt, kann sich ja als Alien identifizieren.

Nur wer deutsche Eltern hat, in Deutschland geboren ist und sich an deutsche Gesetze hält und die deutsche Verfassung ehrt, darf sich deutsch nennen. Ich würde es auch niemals wagen, Sozialhilfe in der Türkei zu beziehen, mir den türkischen Pass zu holen und dann mit meiner Stimme deren Politik verfremden zu wollen. Ich wäre kein Türkei. Und würde das mit Anstand akzeptieren. Leider sind wir ein Sozialstaat, den der Islam mächtig schrüpft. Von daher, nein danke, fremde Schmarotzer werden niemals Deutsch sein.


DeutschDiaspora  27.07.2024, 12:27

Falsch. Spätaussiedler sind Deutsche, die nicht in Deutschland geboren sind.

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"Volksdeutsche" war eine Bezeichnung u.a. für Leute, die heute "Auslandsdeutsche" heißen und deutsche Wurzeln hatten und/oder territorial zum damaligen Deutschen Reich gehört haben. Das geht fast schon in Richtung Rassenlehre.

"Biodeutsch" ist wahrscheinlich kaum jemand, wenn man genau nachforschen würde, aber ich glaube nicht, dass sich diese Mühe ernsthaft jemand macht - das ist mehr als Sisyphusarbeit - und die erwähnten DNA-Tests sind eine Leidenschaft für sich bzw. für passionierte Ahnenforscher.

Ich für meinen Teil weiß um meine Herkunft und meine Familie stammt wahrscheinlich von italienischen Händlern ab, die über Kroatien in den Kosovo kamen und sich dort ihre katholische Identität behalten haben.


DeutschDiaspora  27.07.2024, 12:24

Einfach falsch, was Sie sagen: bitte unter https://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/__6.html den folgenden Artikel lesen: "

Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)§ 6 Volkszugehörigkeit

(1) Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.

(2) Wer nach dem 31. Dezember 1923 geboren worden ist, ist deutscher Volkszugehöriger, wenn er von einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen abstammt und sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete durch eine entsprechende Nationalitätenerklärung oder auf andere Weise zum deutschen Volkstum bekannt oder nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehört hat. Vor Verlassen des Aussiedlungsgebietes geänderte Nationalitätenerklärungen nur zum deutschen Volkstum gehen früheren Bekenntnissen zu einem nichtdeutschen Volkstum vor. Ernsthafte Bemühungen zur Änderung einer Nationalitätenerklärung können im Sinne von Satz 2 genügen. Das Bekenntnis auf andere Weise kann insbesondere durch den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder durch den Nachweis familiär vermittelter Deutschkenntnisse erbracht werden. Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum muss bestätigt werden durch den Nachweis der Fähigkeit, zum Zeitpunkt der verwaltungsbehördlichen Entscheidung über den Aufnahmeantrag, in Fällen des § 27 Absatz 1 Satz 2 im Zeitpunkt der Begründung des ständigen Aufenthalts im Geltungsbereich dieses Gesetzes, zumindest ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen zu können, es sei denn, der Aufnahmebewerber kann diese Fähigkeit wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder wegen einer Behinderung im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch nicht besitzen. Ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum wird unterstellt, wenn es unterblieben ist, weil es mit Gefahr für Leib und Leben oder schwerwiegenden beruflichen oder wirtschaftlichen Nachteilen verbunden war, jedoch auf Grund der Gesamtumstände der Wille unzweifelhaft ist, der deutschen Volksgruppe und keiner anderen anzugehören.

".

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IIMONKII  26.07.2024, 11:50

Steine rollen ist doch eine respektable Arbeit^^

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