Sind das Gesundheitliche Aspekte bzgl Widerruf das mein Sohn zur Schule muss?

5 Antworten

Deine Befürchtungen kann ich gut verstehen! Soweit ich weiß, musst du dein Kind für die Qchule anmelden und dann kannst du eine Zurückstellung beantragen. Mache das am besten mit allein schriftlichen Nachweisen von KiGa, Logopäden und Co. Es wäre auch gut, wenn in diesen Schreiben deutlich wird, was dein Kind in diesem zusätzlichen Jahr an Fortschritten erreichen kann und wird. (Also das da nicht nur steht, er kann 1 Jahr länger spielen, sondern eben ein Plan für seine gezielte Förderung.)

Vielleicht ist es auch möglich, einen zweiten Termin bei einem anderen Arzt für die Schuleignung zu bekommen.

Ich wünsche dir und deinem Kind alles Gute!


Pelikan29 
Beitragsersteller
 23.03.2025, 11:39

Ja die Zurückstellung wurde ja bereits abgelehnt jetzt da nix dagegen spricht das ist ja mein Problem 😓. Bin nun überall Berichte her holen und am besten den Typen vor Ort ein Termin ais machen und alles auf dem Tisch werfen soll der sich Mal durchlesen

Du musst Din Kind in der Schule anmelden, kannst da aber eine Zurückstellung beantragen, schau hier:

https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99088014134000/herausgeber/HB-S1000030001948789/region/04011

ich habe unsere Tochter am Ende des ersten Schuljahres zurückstellen lassen (gegen die Empfehlung der Schulleitung, nachdem sie auch wegen angeblicher Schulreife mit knapp 6 eingeschult worden war), weil sie überhaupt nicht am Unterricht teilnahm. Für mich und für sie war das ein verlorenes Jahr, zumal sie auch nur 2 Jahre im Kindergarten gewesen war..

Wenn du ihm das wirklich nicht zutraust, dann solltest du dich am besten anwaltlich beraten lassen.

Wenn du dagegen sagen würdest, dass das an und für sich zwar schon einschränkend sein dürfte, aber nicht massiv, dann würde ich versuchen in in einem so normalen Umfeld wie möglich unterzubringen, denn mit diesem Umfeld wird er ja umzugehen lernen müssen (und dieses Umfeld kann auch durchaus förderlich sein an und für sich).

Deine Schilderung klingt mir eher als wäre ersteres der Fall oder als würde es zumindest eher in diese Richtung gehen. Insofern wäre die Konsultation eines Anwalts anzuraten um über die eigenen Handlungsmöglichkeiten informiert zu sein.


Pelikan29 
Beitragsersteller
 23.03.2025, 11:34

Einen Anwalt muss man sich erstmal leisten können.. schaue morgen ob ich noch was erreichen kann das der Kinderarzt vielleicht was schreibt von psychische Probleme. Das wäre dann ja was gesundheitlich dagegen spricht.

October2011  23.03.2025, 11:37
@Pelikan29

Fragt bei der Behörde nach, welche Gutachten überhaupt angenommen werden.

Denn bei uns braucht man z B. ein Gutachten von einem Kinderpsychologen. Ein Gutachten vom Kinderarzt reicht nicht aus. Und Kinderpsychologen haben in der Regel eine Wartezeit von mindestens 6 Monate.

Destranix  23.03.2025, 12:00
@Pelikan29
Einen Anwalt muss man sich erstmal leisten können

Eventuell kannst du auch beratungskostenhilfe beantragen (dann sind die Kosten gedeckelt) oder dich an eine sonstige Beratungsstelle (Familien- oder Sozialberatung) wenden.

Wie October2011 auch schon sagt, ist ein Gutachten von einem psychater womöglich notwendig. Wenn es eilt, kann man das dort auch sagen, dann bekommt man womöglich früher einen Termin.

Das kann man sicher anfechten. Euer Kinderarzt sollte eingreifen.

Es hört sich nicht so an, als ob das eine Jahr wirklich einen Unterschied machen wird. Er wird auch nicht in 2026 schulreif sein.

Stellt euch darauf ein.

Fragt den Logotherapeuten und den Ergotherapeuten, welche Schulen sie kennen und empfehlen können.

Also bei welcher Schule Inklusion wirklich gelebt wird. Und redet dann mit den Schulleitern, um auf diese Schule zu wechseln.

Und kümmert euch um die Bewilligung eines Schulbegleiters! Wenn der Schulbegleiter zur Einschulung dabei sein soll, müsst ihr euch sofort darum kümmern!