Sind das Gesundheitliche Aspekte bzgl Widerruf das mein Sohn zur Schule muss?
Hallo, wie in ein anderen Beitrag bereits geschrieben soll mein Sohn (Im März 6 geworden) zur Grundschule gehen.
Die Beurlaubung wurde abgelehnt da keine gesundheitlichen Aspekte dagegen sprechen und er altersgemäß Entwickelt ist!
Sagt die Schulamtärztin die ihn 1 Stunde gesehen hat!
Was alle anderen sagen zählt wohl nicht..
Werden auf jedenfalls all gegenan gehen!
Alle sind davon ausgegangen daß er auf gar keinen Fall zur Schule muss aufgrund vieler Sachen.
Die letzte U9 ist altersgerecht entwickelt mit nein angeklickt (Das war 3 Monate vor der Schulärztin) da steht was von Entwicklungsverzögerungen sprachlich sowie motorisch.
In seinen Berichten steht was von:
Diagnostizierter Umschriebener Entwicklungsverzögerung der motorischen Funktionen (F 82.9) zur Ergotherapie.
Er zeigt Entwicklungsdefizite
Zudem liegt eine muskuläre Hypotonie zugrunde.
In Situationen mit höheren Anforderungen verfällt er in Dino Geräusche um den äußeren Druck zu kompensieren.
Sein allgemeiner Entwicklungsstand ist nicht altersgemäß und aus Ergotherapeutischer sicht ist er nicht in der Lage den Anforderungen der Schule zu entsprechen, sowie können diese den Erwerb der Entwicklungsschritte negativ beeinflussen.
So das ist von der Ergotherapie.
Nun von der Logopädie:
Seine Sprachentwicklung und seine Sprechfreude etwas mitzuteilen ist nicht altersgemäß!
Er braucht noch viel Zeit sein phonologischen system korrekt aufzubauen
Er zeigt eine starke Konsequente phonologische Störung
Aufgrund seiner phonologischen störung würde er große Probleme mit lesen und schreiben bekommen
Eine Einschulung 25 würde sie nicht Befürworten
Aufgrund seiner Persönlichkeit würde er sich mutistisch verhalten, nicht sprechen und seine eigentliche Entwicklung wäre stark gefährdet!
Gleiches Feedback von der Frühförderung der Kita.
Der Kindergarten selber sieht es ebenfalls so.. deswegen hat er auch bereits ein Platz fürs nächste Jahr bekommen und es wurde seit September nicht mit ihm für die Schule geübt. Normalerweise üben die für die Schulkinder. Da alle fest davon ausgehen daß er noch ein Jahr bleibt.. bis nun das Schreiben kam!
Die Lehrerin von Kinderturnen ist auch gleicher Meinung.
Die Grundschule Stammschule sagte ebenfalls auf jeden Fall noch 1 Jahr warten. Musste ihn da reintragen da er um sich geschlagen hat
Zudem währt er sich nicht richtig lässt sich von 3 jährigen schlagen und sagt einfach nichts.
Also es sind 7 Leute der Meinung auf keinen Fall ist er schulreif! Und der sagt es spricht nichts gesundheitliches dagegen und er ist altersgemäß entwickelt!
Zählt das alles nicht oder wie?
Er soll nun auf eine Schule mit 17! Klassen 7km Entfernt wo er niemanden kennt.
Er würde komplett kaputt gehen all seine Freunde und Bekannte gesichter weg und würde psychische Probleme bekommen.
Da macht er komplett dicht.
Kann das alles nicht glauben, warum lässt man so ein Kind nicht einfach 1 Jahr länger in der Kita.. wen juckt das denn ob der nun 6 oder 7 ist. 🤯
5 Antworten
Deine Befürchtungen kann ich gut verstehen! Soweit ich weiß, musst du dein Kind für die Qchule anmelden und dann kannst du eine Zurückstellung beantragen. Mache das am besten mit allein schriftlichen Nachweisen von KiGa, Logopäden und Co. Es wäre auch gut, wenn in diesen Schreiben deutlich wird, was dein Kind in diesem zusätzlichen Jahr an Fortschritten erreichen kann und wird. (Also das da nicht nur steht, er kann 1 Jahr länger spielen, sondern eben ein Plan für seine gezielte Förderung.)
Vielleicht ist es auch möglich, einen zweiten Termin bei einem anderen Arzt für die Schuleignung zu bekommen.
Ich wünsche dir und deinem Kind alles Gute!
Ja die Zurückstellung wurde ja bereits abgelehnt jetzt da nix dagegen spricht das ist ja mein Problem 😓. Bin nun überall Berichte her holen und am besten den Typen vor Ort ein Termin ais machen und alles auf dem Tisch werfen soll der sich Mal durchlesen
Du musst Din Kind in der Schule anmelden, kannst da aber eine Zurückstellung beantragen, schau hier:
ich habe unsere Tochter am Ende des ersten Schuljahres zurückstellen lassen (gegen die Empfehlung der Schulleitung, nachdem sie auch wegen angeblicher Schulreife mit knapp 6 eingeschult worden war), weil sie überhaupt nicht am Unterricht teilnahm. Für mich und für sie war das ein verlorenes Jahr, zumal sie auch nur 2 Jahre im Kindergarten gewesen war..
Wenn du ihm das wirklich nicht zutraust, dann solltest du dich am besten anwaltlich beraten lassen.
Wenn du dagegen sagen würdest, dass das an und für sich zwar schon einschränkend sein dürfte, aber nicht massiv, dann würde ich versuchen in in einem so normalen Umfeld wie möglich unterzubringen, denn mit diesem Umfeld wird er ja umzugehen lernen müssen (und dieses Umfeld kann auch durchaus förderlich sein an und für sich).
Deine Schilderung klingt mir eher als wäre ersteres der Fall oder als würde es zumindest eher in diese Richtung gehen. Insofern wäre die Konsultation eines Anwalts anzuraten um über die eigenen Handlungsmöglichkeiten informiert zu sein.
Fragt bei der Behörde nach, welche Gutachten überhaupt angenommen werden.
Denn bei uns braucht man z B. ein Gutachten von einem Kinderpsychologen. Ein Gutachten vom Kinderarzt reicht nicht aus. Und Kinderpsychologen haben in der Regel eine Wartezeit von mindestens 6 Monate.
Einen Anwalt muss man sich erstmal leisten können
Eventuell kannst du auch beratungskostenhilfe beantragen (dann sind die Kosten gedeckelt) oder dich an eine sonstige Beratungsstelle (Familien- oder Sozialberatung) wenden.
Wie October2011 auch schon sagt, ist ein Gutachten von einem psychater womöglich notwendig. Wenn es eilt, kann man das dort auch sagen, dann bekommt man womöglich früher einen Termin.
Das kann man sicher anfechten. Euer Kinderarzt sollte eingreifen.
Es hört sich nicht so an, als ob das eine Jahr wirklich einen Unterschied machen wird. Er wird auch nicht in 2026 schulreif sein.
Stellt euch darauf ein.
Fragt den Logotherapeuten und den Ergotherapeuten, welche Schulen sie kennen und empfehlen können.
Also bei welcher Schule Inklusion wirklich gelebt wird. Und redet dann mit den Schulleitern, um auf diese Schule zu wechseln.
Und kümmert euch um die Bewilligung eines Schulbegleiters! Wenn der Schulbegleiter zur Einschulung dabei sein soll, müsst ihr euch sofort darum kümmern!
Einen Anwalt muss man sich erstmal leisten können.. schaue morgen ob ich noch was erreichen kann das der Kinderarzt vielleicht was schreibt von psychische Probleme. Das wäre dann ja was gesundheitlich dagegen spricht.