Kind hat nächstes Jahr keine Kita-Platz mehr wird aber nicht eingeschult. Was kann man da machen?
Hallo,
wir haben folgendes Problem. Unser Kind müsste nächtes Jahr in die Schule kommen. Aufgrund der Entwicklung werden wir es zurückstufen, da es aus unserer Einschätzung her das eine Jahr noch brauch. Unser Problem ist, dass der Kitavertrag natürlich nächstes Jahr ausläuft und uns auch schon mitgeteilt wurde, dass wohl keine Platz mehr da sein wird.
Was kann man denn da jetzt machen?
Ich meine, da hat man ein Kind was noch nicht so weit ist, was man dann auf einmal aus seiner gewohnten Umgebung reißen muß um es noch für ein Jahr in einer anderen Kita unter zu bringen.
Wir wissen jetzt schon das das nicht gut für unser Kind wäre, weil es damit nicht klar kommen wird. Deshalb wollten wir ja auch noch ein Jahr mit der Einschulung warten.
Hat jemand vielleicht einen Tip? Gibt es eine Möglichkeit das das KInd (zum wohle des Kindes) weiterhin in der gewohnten Kita doch noch bleiben kann? Hinweis: es ist eine private Kita!
Danke
3 Antworten
Ich weiß ja nicht in welchem Bundesland du wohnst aber in Niedersachsen entscheiden die Schulen ob das Kind zurückgestuft wird- natürlich mit vorheriger Beratung der Eltern. Sollte dein Kind schulpflichtig sein, aber noch nicht schulreif gibt es zur Zeit noch die Möglichkeit des Schulkindergartens. Dort lernt ein Kind innerhalb der Schule. Lasst euer Kind doch mal vorab testen. Dann kennt ihr den Stand des Kindes und dann meldet euer Kind an der Grundschule an und wartet erst einmal die ärztliche Untersuchung ab. Oftmals machen Kinder größere Schübe durch. Hoffe ich konnte ein wenig helfen.Alles Gute
Hallo, dass Problem ist noch nicht vom Tisch.
Mittlerweile haben wir im Rahmenvertrag folgende Stelle finden können
http://www.gew-berlin.de/public/media/rv_tag.pdf
Anlage 8 II.2.
" Zur Gewährleistung der Förderung von Kinder n, die nach § 42 Abs. 3 SchulG von der Schulbesuchspflicht zurückgestellt werden , verpflichten sich die Träger, eine Weiterförderung des jeweiligen Kindes sicherzustellen. Voraussetzung hierfür ist die Berücksichtigung und Umsetzung des Ve
rfahrens zur Rückstellung von der
Schulpflicht, verbunden damit, dass die El
tern den Träger bis zum 30. April des
regulären Einschulungsjahr
es über die Rückstellungsent
scheidung des Schulamtes
informieren."
Frage:
Kann mir bitte jemand sagen, ob diese Verpflichtung auch für anerkannte freie Träger zutrifft?
Danke
Private Kita, wenn die nicht wollen sind sie zu nichts verpflichtet. Ihr könnt also nur nett fragen.