Sind aus Sicht des Utilarismus Menschenexperimente an zum Tode veurteilten Personen ethisch vertretbar?
Die Menschheit hätte bleibenden Nutzen und der Verbrecher stirbt ja eh.
(Regt Euch ab, ich halte überhaupt gar nichts von utilaristischen Thesen ...)
9 Antworten
Der Mensch ist mehr als ein Mittel zum Zweck und selbst der Tod eines Verurteilten darf nicht als Rechtfertigung für ethisch fragwürdige Praktiken dienen. Der Respekt vor der Menschenwürde und die Wahrung von Gerechtigkeit sollten in einer ethischen Gesellschaft stets über dem Nutzen für die Mehrheit stehen.
LG aus Tel Aviv
Die Frage war aber nicht eine Beurteilung nach dem deutschen GG (Menschenwürde) sondern dem Utilarismus, aso einer am Nutzen für die Allgemeinheit orientierten Philosophie/Ideologie
da ich auch die Todesstrafe ablehne, stellt sich mir diese Frage erst gar nicht
Menschenrechte und Grundgesetz verbieten solches sowieso - diese Rechte und Gesetze sind die juristische Formulierung von ethischen Grundsätzen - sie sind für mich die Grundlage für das Zusammenleben aller Menschen
soviel zu den Grundsätzen
dass, das was du anfragst, sehr häufig von verschiedenen Mitbewohnern unseres Planeten zum Eigennutz missbraucht würde, das brauche ich wohl nicht besonders auszuführen
deshalb ein kategorisches NEIN
wenn man deine Fragestellung genau überdenkt, dann verbietet sich die Beantwortung deiner Frage
Strafe ist immer ein Zeichen für Unfähige Erziehung oder Regierung und sollte nur das letzte Mittel sein und nicht der Alltag.
Nicht nur die Experimente sind moralisch unvertretbar, sondern auch die Todesurteile als solche sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit, auch, weil mehr Opfer als Täter verurteilt werden, wie Forscher immer schon feststellten.
Die grundsätzliche Antwort wäre ja, aber Experimente sind unethisch und daran scheitert der Utilitarismus. Man will das Beste für möglichst viele, traut sich dann aber nicht weit genug zu gehen.
das war ja nicht die Frage ..