Sind 60 stunden wochen legal?

1 Antwort

Grundsatz (Artikel 9 ArG, Artikel 2 ArGV 1)

Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt:

  • 45 Stunden pro Woche für Arbeitnehmende in industriellen Betrieben, Büropersonal, technische und andere Angestellte, Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels
  • 50 Stunden pro Woche für alle übrigen Arbeitnehmenden.

In der Schweiz.

Was passiert wenn man diese überschreitet weiß ich leider nicht.

In Deutschland ist es so,dass man Überstunden abbauen kann/muss z.B durch einen freien Tag,wenn man genug Überstunden hat.


RolandRoller 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 17:22

Also darf man kein Nebenjob haben? Dann wird es schwierig mit Unterhalt während ausbildung.

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Burritone  24.07.2024, 17:28
@RolandRoller

Soweit ich weiß ist ein Nebenjob während der Ausbildung genehmigungspflichtig (= nur mit Zustimmung des Arbeitgebers).

Sprich am besten mit deinem*deiner Arbeitgeber*in

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RolandRoller 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 17:29
@Burritone

aha, erwarten die ,dass man von 1000 Franken im Monat oder weniger leben kann? Weil das ist der Ausbildungslohn meistens.

Darum befürchte ich, kann ich keine Ausbildung machen.

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RolandRoller 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 17:34
@Burritone

Da will man mal fleissig werden, und es ist euch auch nicht recht? Verstehe wer will.

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