Simson S51 B fährt 70 kmh?
Guten Tag,
Ich habe da mal eine Frage meine Simson fährt 70 kmh (wurde von einem Digital Tacho nachgemessen und ein Auto hinter mir hat es auch gemessen) jetzt ist meine Frage wenn mich die Polizei anhält kann ich dann Stress deswegen bekommen da das Moped Original ist
Mfg
Noch eine neben Frage dürfte ich dann damit Autobahn fahren?
6 Antworten
Solang alles am Moped Original ist kann dir die Polizei dafür gar nix.
Ist übrigens ganz normal dass die schneller als nur 60 fahren, bedenke aber dass du nur Trommelbremsen hast, der Spaß ist schnell vorbei wenn die überhitzen.
Wenn die 70 läuft ist die aber Super abgestimmt 😉
Autobahnen und Schnellstraßen darfst du nicht benutzen, aus mehreren Gründen.
Dieses Kraftfahrzeug ist technisch ausgereift und gesichert in Ordnung.
Es fährt diese vorgeschriebenen 60kmh! Und, diese Messungen sind auch richtig.
Es gibt ein gegenseitiges inoffizielles einvernehmen. Das die Tachoanzeigen höhere Geschwindigkeiten anzeigen!
Gut gewartete Maschinen bringen bei optimalen Bedingungen und evl. Rückenwind oder Berg ab, locker den Zeiger der Tachonadel in diesen Anzeigebereich.
Also, man darf damit Schnellstraßen und Autobahnen benutzen!
Ohne Ärger von der Polizei zu bekommen. Bei relevanten technischen Eingriffen, gilt gleiches Recht u. Pflicht für alle.
Als diese Maschinen gebaut wurden, für die Teilnahme auf allen zugelassenen Verkehrswegen, gab es eine Höchstgeschwindigkeit. 100kmh. Diese wurde mit 60% erfüllt. Heute gibt es andere höchste Grenzen. Demzufolge kann die Verkehrsbelastung unter 50% (noch gut) sinken!!!
Habicht fährt ab Werk schon 75kmh, soweit wie ich mich erinnere! Vielleicht ist das auch interessant !?
Fahrzeuge mit 60kmh, dürfen auch auf Autobahn. S50 u. S51 gehören dazu!
Sprich die Kiste müsste in den Papieren 61 kmh Höchstgeschwindigkeit stehen haben.
§10 (5) Die Benutzung der Autobahn ist nur mit gummibereiften Kraftfahrzeugen und Anhängefahrzeugen gestattet, deren zugelassene Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h liegt. Tritt während der Fahrt ein Mangel am Fahrzeug oder dessen Ladung auf, der nur eine Geschwindigkeit unter 50 km/h ermöglicht, ist die Weiterfahrt nur bis zum nächsten Parkplatz oder zur nächsten Anschlußstelle zulässig.
Ich weiß ja nicht in welchem gesetzesbuch du unterwegs warst, aber laut Deutscher STVO beschäftigt sich §10 mit ein und anfahren von straßen
Ach ja, BRD hat ja eine Andere! Wie die Zeiten sich ändern! Mal schaun, wie es wird.
Das hab ich mir irgendwie schon gedacht das wir aneinander vorbei reden 😂🫡
Dann bedarf es halt eines Besuchs bei einem Technischen Gutachters, der die genaue Höchstgeschwindigkeit mißt. Und wenn die über 60kmh ist? Zum Beispiel 61-65 kmh, dann die ABE für eine Einzelabnahme macht. Das in die Papiere einträgt. So ist dann der Sache genügegetragen.
Nicht ganz, somit fällt es nicht mehr unter die Sonderregelung für Simson, sprich dann zählt es als Leichtkraftrad
nein kannst du nicht-
die führen immer schneller als in den papieren stand.
Auf die Autobahn darfst du damit trotzdem nicht fahren, dürfen nur Fahrzeuge die mehr wie 60kmh schaffen, und dem Gesetzgeber interessiert in dem Falle nur was in den Papieren steht nicht was das Fahrzeug wirklich schafft